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Etwa 13 Milliarden Euro nimmt der deutsche Staat pro Jahr durch die Grundsteuer ein - allerdings auf Basis einer völlig veralteten Bewertung. So stammen die Daten, durch die der Grundstückswert ermittelt wird, in Westdeutschland aus dem Jahr 1964. Noch veralteter sind die Daten in Ostdeutschland. Hier stammen die entsprechenden Zahlen aus dem Jahr 1935.
Die Länder Niedersachsen und Hessen haben deshalb Gesetzesentwürfe erarbeitet, die Ende September vom Bundesrat verabschiedet wurden. Das Ziel: Die Steuer soll auf eine neue und vor allem rechtssichere Grundlage gestellt werden. Peter-Jürgen Schneider, Finanzminister in Niedersachsen, sagt dazu: "Der Staat verlangt von seinen Bürgerinnen und Bürgern Steuern und berechnet diese anhand von Daten, die mindestens ein halbes Jahrhundert alt sind. Das ist nicht nur antiquiert und heute kaum noch zu vermitteln - es ist auch ungerecht.
Aus dem genannten Grund standen die meisten Bundesländer von vornherein hinter dem Vorstoß - lediglich Bayern und Hamburg lehnen das Vorhaben ab. Die Länder wollten damit rechtzeitig einem Urteil des Verfassungsgerichtes zuvorkommen. Denn der Bundesfinanzhof, der für Steuersachen zuständig ist, hält es für nicht rechtmäßig, dass veraltete Berechnungen genutzt werden. Deshalb sollen nun alle Grundstücke neu Berechnet werden.
Im ersten Schritt, der allerdings einige Jahre dauern wird, sollen die rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland ebenso neu bewertet wie sämtliche land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Bis dahin soll bei der Ermittlung der Steuer verstärkt auf Pauschalwerte gesetzt werden. Wie Thomas Schäfer, Finanzminister in Hessen sagt, würden bei unbebauten Grundstücken der Bodenrichtwert herangezogen, bei bebauten Grundstücken komme noch der Wert des Gebäudes hinzu. Dabei werde natürlich sowohl der Wert des Gebäudes als auch dessen Art berücksichtigt. Die Steuer solle dann auf Basis der aktualisierten Werte erhoben werden, wobei Kommunen und Länder einen gewissen Ermessensspielraum bekommen sollen. Insgesamt solle die Steuerreform nämlich aufkommensneutral durchgeführt werden. Starten soll die Neubewertung zum 1. Januar 2022, das Bewertungsverfahren dürfte anschließend etwa drei Jahre dauern.
"Die Grundsteuer ist eine Volkssteuer, weil sie alle trifft - sowohl Eigentümer als auch Mieter", so Reiner Holznagel, seines Zeichens Präsident des Steuerzahlerbundes. Er fordert deshalb eine sensible Umsetzung der Reform. Denn: "Eine höhere Grundsteuer verteuert das Wohnen zusätzlich - der Staat muss sich dann fragen lassen, ob er nicht selbst Kostentreiber für hohe Wohnkosten ist." Die Initiatoren Schäfer und Schneider betonen deshalb stets, dass es nicht darum ginge, die Einnahmen zu erhöhen. Aber selbst wenn die Summe insgesamt gleich bleibt, dürfte die Grundsteuer dennoch für so manchen Bürger teurer werden. Während es für die einen nämlich eine finanzielle Entlastung gibt, steigen die Kosten für andere an.
Dies ist von den Initiatoren aber durchaus gewünscht. Schließlich sei es Sinn und Zweck der Reform, die Steuerlast wieder an den tatsächlichen Wert der Immobilien anzupassen.
September 2016
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