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„Die Mietpreisbremse ist ein Instrument, das lokale Wohnraumknappheit verschärft, und muss deshalb schnellstmöglich abgeschafft werden“, so Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund. Deshalb hatte der Verband drei Professoren von der Humboldt-Universität in Berlin mit einem Gutachten zum entsprechenden Gesetzesentwurf beauftragt. Diese kamen hinzu dem Schluss, dass sich die Mietpreisbremse nicht mit dem Grundgesetz vereinen lässt. Der Grund: Die Gutachter sind der Meinung dass die Mietpreisbremse die Eigentumsrechte der Wohnungs- und Hausbesitzer ebenso einschränken würde wie die Vertragsfreiheit, die bislang zwischen Vermieter und Mieter herrscht.
Folgende wichtige Gründe führen die Gutachter ins Feld, weshalb sie das Gesetz für verfassungswidrig halten:
Durch die Begrenzung der Mieten würde die Attraktivität von beliebten Stadtteilen noch weiter steigern, was wiederum zu einer höheren Nachfrage führe.
Durch die Mietpreisbremse würden nicht in erster Linie die Mieter geschützt. Am meisten profitieren würden finanzstarke Wohnungssuchende. Diese könnten sich durch die Mietpreisbremse nämlich mehr Wohnraum zu günstigeren Preisen leisten.
Weil unter Umständen die Vermietung von Wohnraum nicht mehr wirtschaftlich ist, könnten sich Vermieter aus dem Markt zurückziehen.
Der Marktbezug der künftigen Preise gehe durch die Drosselung von neuen Mietverträgen verloren – damit werde auch die ortsübliche Vergleichsmiete ausgehebelt. Das wiederum habe zur Folge, dass innerhalb des Mietrechts ein wichtiges Element unbrauchbar werde, das bislang zur Regelung von Erhöhungen in einem bestehenden Mietverhältnis herangezogen worden sei.
Nach Meinung des Juristen Thies Boelsen sprechen auch noch einige weitere Gründe für die Verfassungswidrigkeit. Denn die Mietpreisbremse würde in der von der Bundesregierung geplanten Form auch gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Vorgesehen sei nämlich keine flächendeckende Mietpreisbremse, sondern nur eine Begrenzung in bestimmten Gegenden, in welchen der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist. Vor allem in Großstädten wie Frankfurt, Hamburg oder Berlin würden also einzelne Stadtviertel und somit auch Mieter anders behandelt werden als andere Viertel oder Mieter. Eine derartige Ungleichbehandlung hält Boelsen verfassungsrechtlich zumindest für problematisch. Seiner Meinung nach müsste die Mietpreisbremse nach dem Grundgesetz also entweder flächendeckend oder gar nicht eingeführt werden.
Mehrere Verfahren, um die Mietpreisbremse auf gerichtlichem Weg zu stoppen, laufen bereits. Beispielsweise verhandelt das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein Mitte Januar einen Fall aus Kiel.
Januar 2017
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