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Laut Gesetz ist die Diskriminierung bei der Suche nach einer Wohnung eigentlich verboten. Dennoch gibt es für die Vermieter einige Kriterien, nach welchen sie Mieter aussuchen. Allerdings handelt es sich hierbei um inoffizielle Kriterien, die nicht laut ausgesprochen werden dürfen. Der Grund: Einige der Auswahlkriterien sind rechtswidrig. Nach folgenden Kriterien wählen einige Vermieter aus:
Eigentlich sollten Arbeitslose eine interessante Klientel für Vermieter sein, weil sie das Geld vom Jobcenter sicher und pünktlich bekommen. In der Realität sieht es aber so aus, dass Jobsuchende von Vermietern nicht gern gesehen werden. Sie denken nämlich, dass diese schlechter mit dem Eigentum umgehen, weil sie nicht selbst dafür bezahlen müssen.
Homosexuellen Männern wird nachgesagt, dass sie nicht nur mehr auf ihr Äußeres achten als Heterosexuelle. Auch im Haushalt gelten sie als ordentlicher. Vermieter sind deshalb der Überzeugung, dass Homosexuelle auch pfleglicher mit dem Inventar einer Wohnung umgehen. Zerkratze Böden soll es im Haushalt von Homosexuellen ebenso wenig geben wie dreckige Backöfen.
Ein weit verbreitetes Vorurteil über Frauen lautet, dass sie nicht einmal in der Lage sein sollen, eine Glühbirne zu wechseln und deshalb bei jeder Kleinigkeit beim Vermieter anrufen. Bei Männern gehen Vermieter hingegen davon aus, dass sie handwerkliches Geschick haben – sie müssen also nicht wegen Kleinigkeiten in der Wohnung Fachleute beauftragen.
Ein Vermieter aus Duisburg hat sogar in der entsprechenden Anzeige Ausländer ausdrücklich ausgeschlossen. Eine derartige Diskriminierung ist zwar gesetzlich verboten, in der Praxis ist dies aber durchaus üblich. Weil sie mit Vorurteilen kämpfen müssen, finden Menschen mit Migrationshintergrund deutlich schwieriger eine Wohnung.
Für den Vermieter besteht aus seiner Sicht bei Alleinstehenden die Gefahr, dass sie innerhalb kurzer Zeit einen neuen Partner finden. Die mögliche Folge: Sie müssen im schlimmsten Fall schon nach kurzer Zeit erneut einen Mieter suchen.
Vermieten sie eine Wohnung an Rentnerinnen, befürchten Vermieter, dass diese ihnen mehr Arbeit beschweren. Denn Rentnerinnen gelten gemeinhin als zu lärmempfindlich und unselbstständig. Sie würden sogar bei Kleinigkeiten oft einen Handwerker verlangen.
Bei Vermietern genießen Studenten nicht den besten Ruf: Sie würden ständig feiern, kein Geld besitzen und nicht pfleglich mit der Immobilie umgehen, lautet das Vorurteil. Aus diesen Gründen sind Studenten bei Vermietern nicht allzu beliebt. Vor allem bei WGs stellen sie außerdem die Zahlungsmoral in Frage.
April 2017
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