Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf
Allmählich wird die Zeit für Immobilienbesitzer knapp. Denn bis Jahresende fordert der Gesetzgeber den Austausch von Hunderttausenden Heizungen, wollen die Besitzer keine empfindliche Geldbuße riskieren. Betroffen sind folgende Heizungen, wobei es durchaus für jedes System Alternativen und gegebenenfalls auch Geld vom Staat gibt.
Eine veraltete Technik bei Heizsystemen hat einen höheren Energieverbrauch zur Folge, zudem wird das Klima unnötig belastet. Nachdem Deutschland das im Dezember 1997 beschlossene Kyoto-Protokoll – hierbei handelt es sich um ein von den vereinten Nationen angeregtes Rahmenübereinkommen zum Thema Klimaänderungen – unterzeichnet hat, ging die Bundesrepublik damit auch die Verpflichtung ein, flächendeckend veraltete Anlagen auszutauschen. Davon betroffen sind Hunderte von Hausbesitzern, welche Heizungen austauschen und dafür in etwa fünfstellige Beträge investieren müssen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist der Austausch von Konstanttemperaturkesseln mit einem Alter von mehr als 30 Jahren, wobei entscheidend ist, in welchem Jahr der Wärmeaustauscher gebaut wurde. Konkret geht es also um Heizungsanlagen aus dem Jahr 1987 oder früher. Betroffen dürften nach Expertenmeinung einige Hunderttausend Heizkessel sein. Diese Austauschpflicht gilt jedoch nicht für alte Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Rainer Diederichs, ein Vertreter des Hamburger Instituts für Wärme und Öltechnik, sagt: „Dient der Kessel nur zur Warmwassererzeugung, handelt es sich um einen Küchenherd oder ein Einzelraumheizgerät, ist ebenfalls kein Austausch vorgeschrieben.“
Immobilienbesitzer, die ihr eigenes Ein- oder Zweifamilienhaus spätestens zum 1. Februar 2002 bezogen haben.
Heizungsanlagen, die eine Nennleistung von über 400 Kilowatt haben und Mehrfamilienhäuser versorgen.
kleine Anlagen, die eine Nennleistung von maximal 400 Kilowatt erbringen.
sollte der Austausch der Heizungsanlage unwirtschaftlich sein. Das ist etwa der Fall, sofern die Immobilie während der Heizperiode nur zeitweise genutzt wird. Eine Sonderregelung greift außerdem für Käufer von Immobilien: Sie können die austauschpflichtigen Kessel innerhalb der folgenden zwei Jahre austauschen.
Wer das Alter seines Heizkessels nicht kennt, hat zwei Möglichkeiten, dieses herauszufinden: Vermerkt ist es auf dem Typenschild der Heizungsanlage sowie im Protokoll des zuständigen Schornsteinfegers. Dieser ist nämlich dafür zuständig, die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu überwachen. Die gesetzliche Frist sollten Immobilienbesitzer aber keinesfalls verpassen, weil sie ansonsten unter Umständen hohe Bußgelder bezahlen müssen.
Inklusive der erforderlichen Umrüstung des Kamins kostet ein Gas-Brenwertkessel, mit dem sich ein Zweifamilienhaus versorgen lässt, circa 5.000 Euro, der Preis für Ölheizungen liegt etwas höher. Die Kosten für den Einbau kommen hinzu, dieser sollte aber in jedem Fall von einem Fachmann erledigt werden. Der Grund: Hierbei müssen zahlreiche Vorschriften beachtet werden, außerdem können Fehler dazu führen, dass sowohl Effizienz als auch Heizleistung der Anlage darunter leiden, was zu höheren Folgekosten führt. Die betroffenen Immobilienbesitzer sollten also besser Angebote bei verschiedenen Heizungsbauern einholen und das günstigste Auswählen, wenn sie sparen wollen.
Der Austausch der Heizung lohnt sich für den Immobilienbesitzer schon aus dem Grund, weil sich der Brennstoffverbrauch erheblich senken lässt. Das gilt insbesondere Heizungen mit einer integrierten Heizungspumpe, die im Vergleich zu Anlagen aus den 1980er Jahren einen um bis zu 90 Prozent geringeren Stromverbrauch aufweist. „Auch wer nicht von der Regelung betroffen ist, sollte darüber nachdenken, den alten Heizkessel auszutauschen und in effizientere Technik zu investieren“, sagt Diederichs dazu. Und weiter: „So spart eine moderne Ölheizung mit Brennwerttechnik gegenüber einem Kessel mit konstanter Temperatur bis zu 30 Prozent Brennstoff.“
Die Modernisierung alter Heizungsanlagen wird sowohl vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch von der KfW Förderbank mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten gefördert. Allerdings fördert üblicherweise nur eine der genannten Einrichtungen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Immobilie zu einem KfW-Effizienzhaus umgebaut wird. Dann kann der Besitzer eine Förderung beim BAFA und bei der KfW beantragen.
Durch die KfW werden neue Gas- und Ölheizungen im Zuge von zwei Förderprogrammen unterstützt. Dabei richtet sich das Programm KfW 151 Kredit an Eigentümer, die mit ihrer Immobilie den Standard eines KfW-Effizienzhauses erreichen wollen. Pro Wohneinheit werden Darlehen in Höhe von bis zu 100.000 Euro vergeben.
Das Programm 152 ist hingegen auf Einzelmaßnahmen wie den Austausch der Heizung zugeschnitten. Hierfür gibt es ein zinsgünstiges Darlehen in einer Höhe von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit zu einem effektiven Zinssatz von 7,5 Prozent pro Jahr. Darüber hinaus zahlt die KfW einen 7,5prozentigen Tilgungszuschuss, der bei einem Betrag von3.750 Euro je Wohneinheit gedeckelt ist. Erfolgt die Förderung im Rahmen des sogenannten Heizungspakets, gibt es einen Zuschuss von maximal 12,5 Prozent, höchstens jedoch 6.250 Euro.
Verzichten die Immobilienbesitzer auf einen Kredit, erhalten sie sogar noch mehr Geld vom Staat. So gibt es etwa das Programm 500, bei dem es bis zu einem Maximal-Betrag von 5.000 Euro einen zehnprozentigen Zuschuss gibt. Im Rahmen des Heizungspakets liegt dieser bis 7.500 Euro sogar bei 15 Prozent. Wird ein Gebäude zu einem KfW-Effizienzhaus saniert, kann der Zuschuss sogar auf 30 Prozent der förderfähigen Kosten steigen, wobei der Höchstbetrag je Wohneinheit bei 30.000 Euro liegt.
Des Weiteren gibt es in Zusammenhang mit dem Programm 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Baubegleitung“ einen Zuschuss von 50 Prozent – bis zu einem Betrag von 4.000 Euro – sofern ein Sachverständiger bei Planung und Baudurchführung berät.
So werden die Zuschüsse lediglich gewährt, wenn sich in den Immobilien nicht mehr als zwei Wohneinheiten befinden. Ferner muss der Bauherr seinen Bauantrag bereits vor dem 1. Februar 2002 gestellt haben. Andernfalls kann er unter Umständen den Ergänzungskredit 167 in Anspruch nehmen. Dieser wird allerdings nur gewährt, wenn die Heizung auf Basis erneuerbarer Energien arbeitet.
Zu beachten ist außerdem, dass ein Energieberater den Antrag vor dem Start der Sanierung stellen und ein Kostenvoranschlag vorliegen muss. Zudem muss es sich bei der neuen Heizung um ein Brennwertgerät handeln, diese Einschränkung gilt jedoch nicht für Fernwärmeanschlüsse und Blockheizkraftwerke. Gefordert wird außerdem, dass ein hydraulischer Ausgleich durchgeführt wird.
Durch das BAFA werden Immobilienbesitzer bei der Umstellung auf regenerative Energien unterstützt. Das betrifft Wärmepumpen ebenso wie Solarthermieanlagen, Holzvergaser und Hackschnitzel- oder Pelletheizungen.
Werden Solaranlagen eingebaut, um die Heizung zu unterstützen und Warmwasser aufzubereiten, gibt es von der BAFA einen Zuschuss von mindestens 2.000 Euro. Weitere 500 Euro erhält der Bauherr, wenn zudem ein moderner Kessel mit Brennwerttechnik eine alte Öl- oder Gasheizung ersetzen soll.
Mit mindestens 2.000 und bis zu 3.500 Euro werden Biomasse-Anlagen, also Holzvergaser, Hackschnitzel- oder Pelletheizungen gefördert. Noch höher liegt die Förderung für Wasser/Wasser-, Sole/Wasser sowie Erdwärme/Wasser-Wärmepumpen. Bauherren können in diesem Fall bis zu 4.500 Euro erhalten. Gefördert werden aber auch Optimierungsmaßnahmen wie der Austausch von Warmwasser- oder Heizungspumpen. Hierfür werden 30 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen.
Um 20 Prozent erhöht sich die Grundförderung, wenn eine Gas- oder Ölheizung ohne Brennwerttechnik auf den Betrieb mit erneuerbaren Energien umgerüstet wird. Wird zusätzlich die Energieeffizienz der Heizung verbessert, gibt es weitere 600 Euro.
Handelt es sich bei der Heizung um eine besonders schadstoffarme oder effiziente Anlage, wird die Basisförderung im Rahmen der Innovationsförderung um 50 Prozent angehoben. Für nachträgliche Verbesserungen gibt es einen Zuschuss von 750 Euro.
Kombiniert der Bauherr eine Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung mit einer Solarthermieanlage, kann er einen zusätzlichen Bonus von 500 Euro erhalten.
Handelt es sich um besonders effiziente Immobilien wie ein KfW-Effizienzhaus 55, gibt es eine um 50 Prozent höhere Basisförderung.
Wird neben einer förderfähigen Solarthermieanlage auch ein moderner Brennwertkessel eingebaut, gibt es weitere 500 Euro im Rahmen des Kesseltauschbonuses.
Ebenfalls 500 Euro gibt es über den Wärmenetzbonus, wenn ein nachhaltiges Heizsystem mindestens zwei Gebäude versorgt.
Wird die Systemeffizienz insgesamt verbessert, kann die BAFA bis zu zehn Prozent der Investitionskosten (netto). Erfolgt diese Optimierungsmaßnahme nachträglich, gibt es bis zu 200 Euro.
Bauherren müssen die Förderung bei der BAFA jedoch erst beantragen, nachdem sie die Heizung eingebaut haben. Für die Antragstellung haben sie neun Monate lang Zeit.
Zusätzliche finanzielle Hilfen und Förderungen gibt es von den Bundesländern und Kommunen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, müssen sich die Bauherren aber vor Ort erkundigen. Die Kosten für Handwerker können sie zusätzlich bis zu einer Höhe von 1.200 Euro über die Einkommenssteuer absetzen.
August 2017
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