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Nach wie vor gelten Fahrzeuge als größte Feinstaub-Produzenten. Aber auch offene Feuerstellen wie Kamine sind nicht gerade umweltfreundlich. Hier einige Tipps zum richtigen Heizen:
Viele Verbraucher heizen in den Wintermonaten zusätzlich mit Holz im Kaminofen, weil sie das angenehme Licht, die natürliche Wärme und die heimelige Atmosphäre schätzen. Das zeigt sich auch daran, dass alljährlich mehr Kamin- und Heizeinsätze verkauft werden. Beispielsweise stieg der Absatz 2016 um 3.000 auf 59.000 Stück. Weil Kamine und Öfen technisch immer ausgefeilter werden, nutzen manche Verbraucher sie sogar für die Warmwasserbereitung.
Holz als nachwachsender Rohstoff stellt zwar eine hervorragende Alternative zu Kohle, Gas und Erdöl dar, allerdings entstehen bei der Verbrennung Feinstaub und Ruß. Vor allem der Feinstaub gilt als gesundheitsgefährdend. Der Grund: Durch die winzig kleinen Partikel können Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems sowie Atemwegsprobleme entstehen.
Bezüglich der Feinstaub-Belastung gibt es allerdings regionale Unterschiede: So wurden 2016 in Stuttgart an der schmutzigsten Straßenkreuzung Deutschlands die EU-Grenzwerte an 63 Tagen überschritten, weshalb die Stadt regelmäßig Feinstaubalarm ausruft. In diesem Fall ist es verboten, Kamine zu nutzen, welche nicht als Heizung dienen. Einen derartigen Alarm gibt es zwar nur in Stuttgart, aber entsprechende Grenzwert-Überschreitungen wurden auch in Berlin-Neukölln, Tübingen, Reutlingen, Leipzig, Gelsenkirchen, Esslingen und Halle schon mehrfach gemessen.
Die Überschreitungen gehen zwar größtenteils auf Autos älteren Baujahres zurück. Doch auch Heizungen und Öfen, die mit Holz befeuert werden, haben einen Anteil daran. Hausbesitzer können die Feinstaub-Belastung dadurch reduzieren, dass sie die Öfen warten und aufrüsten lassen. Doch auch das richtige Anzünden kann den Feinstaub reduzieren.
Emissionen werden vor allem von alten Öfen verursacht, weshalb die älteren Generationen von Öfen schon seit einigen Jahren kontinuierlich den Regularien der Ersten Bundesimmissionsschutz-Verordnung unterworfen werden. Beispielsweise müssen Ende 2017 Heizungen, die vor dem Jahr 1985 zugelassen wurden und mit Festbrennstoffen befeuert werden, bestimmte Grenzwerte erfüllen. Das gilt auch für Anlagen, auf welchen eine Datumsangabe fehlt. Der Grenzwert für Feinstaub liegt bei 150 Milligramm je Kubikmeter. Der Kohlenmonoxid-Ausstoß darf lediglich vier Gramm je Kubikmeter betragen. Sofern die genannten Werte nicht eingehalten werden, müssen die Anlagen entweder mit einem Staubfilter nachgerüstet oder stillgelegt und durch neue Anlagen ausgetauscht werden. Wie der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik angibt, drohen andernfalls Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Ältere Ofengenerationen werden schon seit 2010 reguliert. Weitere Einschränkungen folgen in den nächsten Jahren. So muss die genannte Regelung für Öfen die zwischen 1985 und 1994 gebaut wurden, bis Ende 2020 umgesetzt sein, für die Baujahre ab 1995 läuft die Frist Ende 2024 aus. Ausnahmen soll es nur für Backöfen, Kochherde, Badeöfen und Grundöfen sowie für Öfen, die bis zum Jahr 1950 gebaut wurden.
Die Kontrolle dafür, dass die Maßnahmen umgesetzt wurden, wird durch den Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau durchgeführt. Immobilienbesitzer können sich beim zuständigen Schornsteinfeger auch darüber informieren, ob in ihrem Fall die Grenzwerte eingehalten werden. Ersichtlich wäre der Schadstoffausstoß zwar auch in den Angaben der Hersteller. Jedoch seien diese Angaben meist niedriger als der tatsächliche Ausstoß, wie die Deutsche Umwelthilfe sagt.
Abhängig ist der Emissionsausstoß auch von der Ofenpflege. So ist der Ausstoß höher, wenn sich in Ofenrohr oder Schornstein eine Rußschicht festgesetzt hat. Aus diesem Grund ist eine regelmäßige Wartung notwendig. Entspricht die Anlage dem aktuellen Stand der Technik und weist der Abzug nur einen oder zwei Winkel auf, lässt sich der Ruß meist durch das kräftige Anfeuern abflämmen. Hierfür muss trockenes Holz verwendet werden.
Weil feuchtes Holz nicht vollständig verbrennt, werden bei der Verfeuerung zahlreiche Schadstoffe freigesetzt. Deshalb existieren auch bezüglich des Holzes Vorschriften: Holzscheite dürfen einen Feuchtegehalt von höchstens 25 Prozent aufweisen, wenn sie verbrannt werden. Das Holz muss also zunächst einmal austrocknen, bevor es verfeuert wird. Die Lagerung dauert in etwa zwei Jahre, der genaue Zeitraum hängt von der Größe der Scheite, der Art des Holzes und dem Lagerplatz ab. Ein hoher Schadstoffausstoß ist ebenfalls gegeben, wenn das Holz schimmelt oder verschmutzt ist.
Übermäßige Feinstaubemissionen treten auch bei einer falschen Handhabung auf. Ein häufiger Fehler wird bereits beim Anzünden gemacht. Äußerst viele Kleinstoffe werden abgegeben, wenn das Holz anfangs nur langsam abbrennt. Deshalb sollte das Holz besser von oben angezündet werden. Zwei bis drei Holzscheite sollten unten in den Brennraum gelegt werden, empfiehlt der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. Darauf sollte der Anzünder und mehrere Anzündhölzer, die Gitterförmig angeordnet werden, gelegt werden. Weil diese üblicherweise aus Weichholz bestehen, brennen sie schnell an, sodass das Feuer von oben nach unten wandern kann. Ferner brauchen die Flammen ausreichend Sauerstoff, um gut zu brennen. Die Luftzufuhr sollte also erst verringert werden, sobald das Holz gut brennt.
November 2017
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