Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf

Immobilien: Suche - Bewertung - Finanzierung - Kauf

So wird die Suche nach einem Nachmieter einfach

Nicht selten stehen Mieter vor der Situation, dass sie aus privaten Gründen in eine andere Wohnung oder aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen müssen. Allerdings müssten sie angesichts der Kündigungsfristen die Miete oft doppelt bezahlen. Die beste Lösung dürfte für sie also darin bestehen, schnell einen Nachmieter zu finden. Allerdings sollten die Mieter dabei einiges beachten:

Gibt es eine Nachmieterklausel?

Bevor der Umzug geplant wird, sollte der Mieter seinen Mietvertrag prüfen. Der Grund: Einige Verträge enthalten eine sogenannte Nachmieterklausel, durch welche geregelt ist, wie die Suche nach einem Nachmieter ablaufen muss. Auch wenn die Mieter einen Vertrag mit Kündigungsausschluss oder einen Zeitmietvertrag unterschrieben haben, können sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachmieter vorschlagen und somit früher ausziehen. Weitere Härtefälle für die Mieter bestehen beispielsweise, weil die Wohnung durch Familienzuwachs zu klein wird, der Umzug ins Altersheim, eine berufliche Versetzung an einen anderen Ort oder eine Scheidung.

Im Internet anbieten

Sofern der Vermieter beim typischen Mietvertrag mit dreimonatiger Kündigungsfrist der Suche nach einem Nachmieter zugestimmt hat, kann der Mieter die Wohnung etwa im Internet anbieten. Um die Chancen zu erhöhen, schnell einen Nachmieter zu finden, sollte der Mieter von jedem Zimmer aussagekräftige Fotos machen und an die Suchanzeige anfügen. Außerdem sollte die Wohnung möglichst genau beschrieben werden, weil dadurch unnötige Rückfragen vermieden werden. Der Mieter sollte zudem die eigene Anschrift als Kontaktadresse anzugeben. Ferner lohnt es sich, für die Suche nach dem Nachmieter ein eigenes E-Mail-Konto anzulegen.

Wichtig: der Bewerberbogen

Damit die Besichtigung besser koordiniert werden kann, sollte der Mieter besser einen kompletten Tag reservieren, an dem er Einzeltermine mit den Interessenten wahrnimmt. Schon bei der Terminvereinbarung sollte sich der Mieter die Kontaktdaten der Interessenten notieren. Sobald die Besichtigung beendet ist, kann der Mieter Bewerberbögen verteilen, in welchen die Interessenten alle wichtigen Fakten für den Vermieter eintragen.

Diese Kriterien sind wichtig

Den Vermieter interessiert natürlich am meisten, ob der Nachmieter auch dazu in der Lage ist, die Miete zu bezahlen. Schon bei der Besichtigung sollte der Mieter deshalb nach wichtigen Unterlagen wie der Schufa-Auskunft oder die Gehaltsnachweise aus dem vergangenen Quartal fragen. Mit dem Vermieter sollte vorab geklärt werden, ob es für ihn noch weitere wichtige Kriterien gibt. Hat der Mieter als Single in der Wohnung gewohnt, dürfte für den Vermieter eine WG oder eine Familie als Nachmieter wohl kaum in Frage kommen.

Nachmieter dürfen abgelehnt werden

Sobald der Nachmieter gefunden ist, muss dieser noch dem Vermieter vorgestellt werden. Dieser ist jedoch nicht dazu verpflichtet, den Nachmieter auch zu akzeptieren, er kann sogar mehrere Interessenten ablehnen.

Wenn der Streit um den Nachmieter vor Gericht landet

Die rechtliche Lage ist jedoch anders, wenn dem Mieter beispielsweise in einem Zeitmietvertrag das Recht auf einen Nachmieter eingeräumt wurde. Sprechen keine objektiven Gründe – beispielsweise Zahlungsunfähigkeit – gegen den Nachmieter, kann der Mieter unter Umständen sogar ausziehen, ohne abwarten zu müssen, bis ein Nachfolger gefunden ist. Denn vor Gericht muss der Vermieter nachweisen, dass der Nachmieter nicht zumutbar ist.

Sollte es zu einem Streitfall kommen, sollte der Mieter in jedem Fall vorab den Rat eines Anwalts einholen. Oft wird dem Vermieter vom Gericht sogar eine Bedenkzeit von bis zu drei Monaten eingeräumt. Deshalb lohnt sich die gerichtliche Auseinandersetzung im Grunde nur bei lang laufenden Verträgen.

Februar 2018


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