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Mehr Bürokratie durch die neue Grundsteuer?

Dass die Grundsteuer neu geregelt werden muss, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Bislang ist noch nicht geklärt, wie die Grundsteuer künftig geregelt werden soll, jedoch bahnen sich deshalb bereits jetzt Unannehmlichkeiten für Immobilienbesitzer an.

So dürften Immobilienbesitzer durch die neue Grundsteuer einen höheren bürokratischen Aufwand haben. Reinhold Hilbers, der niedersächsische Finanzminister, sagt dazu: „Die Grundstückseigentümer werden wahrscheinlich eine – allerdings recht schlichte – Steuererklärung für die Bewertung ihres Grundstücks abgeben müssen.“ Und weiter: „J nach künftigem Bewertungsmodell wird sie einfach oder sogar sehr einfach sein. Wir brauchen unbedingt ein einfaches Modell.“

Die Forderung nach einem einfachen Modell wird auch vom Bund der Steuerzahler in Niedersachsen und Bremen unterstützt. So sagt Bernd Zentgraf, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler: „Wenn Steuerzahler zur Bewertung ihrer Grundstücke in einer Extra-Steuererklärung lediglich Flächenangaben zur Grundstücksgröße und zum Wohnraum beziehungsweise zu Betriebsflächen machen müssen, ist dies vertretbar.“ Ein derartiges Verfahren sei auch transparent für die Bürger. „Auf die Ermittlung von Bau- und Sanierungskosten sowie Wertangaben des Grundstücks sollte die Politik bei der Grundsteuerreform dagegen verzichten, weil dies zu verwaltungsaufwändig ist.“

Hintergründe zur Grundsteuerreform

Die Finanzminister von Bund und Ländern hatten sich Anfang Mai in Berlin getroffen, um darüber zu beraten, wie die Grundsteuer neu geregelt werden sollte. Dies ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe notwendig geworden. Denn die Verfassungsrichter halten das noch gültige Steuermodell für verfassungswidrig. Deshalb muss bis Ende 2019 ein neues Gesetz verabschiedet werden, um die Grundsteuer, die mit einem Ertrag von rund 14 Milliarden Euro pro Jahr zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen zählt, neu zu regeln.

„Die Neuregelung muss rechtssicher sein und gerichtlichen Nachprüfungen standhalten“, kommentierte Thorsten Bullerdiek, Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, das Thema. Zwar sei die Grundsteuer gesellschaftlich akzeptiert, jedoch bräuchten die Bürger gerechte und einfache Regelungen. Denn: „Ohne diese Mittel, die in Niedersachsen über 1,4 Milliarden Euro ausmachen, wäre es nicht möglich vor Ort die Feuerwehr, Kindergärten, Schulen, Straßen und vieles mehr zu erhalten.“

Wer muss wie viel zahlen?

Aktuell werden in der Politik drei verschiedene Modelle diskutiert. So wird im sogenannten Bodenwertmodell vor allem der Wert des Grundstücks zugrunde gelegt, wenn es um die Berechnung der Steuer geht. Beim Kostenwertmodell hingegen spielen auch die Kosten für den Bau oder die Sanierung für Häuser, die sich auf dem Grundstück befinden, mit ein. Des Weiteren wird das flächenbezogene Modell diskutiert, bei welchem die Höhe der Steuer anhand der Fläche der Grundstücke und Gebäude eine Rolle spielt, der Wert hingegen nicht.

Hilbers hält jedoch das Bodenwertmodell für nicht geeignet. „Ein reines Bodenwertmodell gibt die größtmöglichen Verwerfungen. Denn steigende Grundstückspreise würden sich auf den Bodenrichtwert auswirken und zu einer höheren Besteuerung führen. „Das sollten wir vermeiden.“

In jedem Fall möchte die Politik das Steueraufkommen insgesamt auf demselben Niveau belassen wie bisher. Aber: „Es ist nicht ausgeschlossen, dass einige Gruppen oder Personen mehr bezahlen müssen – andere auch weniger“, so Hilbert. Die Unterschiede zum gegenwärtigen Stand müssen seiner Meinung nach aber so gering wie möglich ausfallen.

Mai 2018


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