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Immobilienkauf: auf die Nebenkosten achten

Angehende Immobilienbesitzer sind schlecht beraten, wenn sie einzig und allein auf den Kaufpreis für die Immobilie achten. Denn sie müssen noch mit weiteren Nebenkosten rechnen, die rasch eine große finanzielle Belastung darstellen können. Mit diesen Nebenkosten müssen Immobilienkäufer rechnen:

Die Gebühr für den Makler

Für den Immobilienkauf ist in Deutschland 2015 das sogenannte Bestellerprinzip in Kraft getreten, welches in erster Linie bei Vermietungen gilt. Der Hausverkäufer kann mit dem Käufer der Immobilie also im Grunde völlig frei aushandeln, wer die Kosten für den Makler übernehmen muss. In den meisten Fällen ist das allerdings der Käufer. Wie hoch die entsprechenden Gebühren ausfallen, richtet sich danach, wie hoch der Kaufpreis der Immobilie ist. Wie hoch der Anteil für den Makler ausfällt, ist allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

Die Notariatskosten

Der Kauf einer Immobilie wird erst dann gültig, wenn die Beglaubigung durch einen Notar vorliegt. Die Gebühren, die in den meisten Fällen vom Käufer übernommen werden, betragen zwischen 1,0 und 1,5 Prozent des Kaufpreises.

Die Kosten für das Grundbuchamt

Sobald eine Immobilie endgültig an den neuen Besitzer übergeben ist, ist ein Eintrag im Grundbuchamt notwendig. Diese Gebühren betragen etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises.

Die Grunderwerbssteuer

Beim Kauf einer jeden Immobilie muss auch die Grunderwerbssteuer bezahlt werden, deren Höhe sich ebenfalls am Kaufpreis orientiert. In Deutschland liegt die Grunderwerbssteuer – je nach Bundesland – zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Üblicherweise bezahlt der Käufer die Grunderwerbssteuer, rein juristisch betrachtet muss allerdings vorher festgelegt werden, wer dazu verpflichtet ist.

Die laufenden Kosten

Die neuen Besitzer müssen sich in jedem Fall klar darüber sein, dass auch nach dem Immobilienkauf noch Kosten auf sie zukommen können. So sind gegebenenfalls Renovierungsarbeiten erforderlich, aber auch Gebühren für das Abwasser und die Grundsteuer müssen jährlich bezahlt werden. Gegebenenfalls muss auch noch ein Darlehen für den Kauf der Immobilie bezahlt werden.

Juli 2018


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