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Unternehmen bieten mittlerweile zahlreiche Benefits wie ein Mitarbeiterhandy oder einen Firmenwagen an, um neue Mitarbeiter zu gewinnen. Einige Unternehmen gehen sogar noch einen Schritt weiter: Um begehrte Facharbeiter für sich zu gewinnen, bieten sie sogar Mitarbeiterwohnungen an.
Dieser Trend zeigt sich vor allem in Ballungsräumen, wo Wohnraum eher knapp bemessen ist. So manches Unternehmen lässt sogar komplette Wohnsiedlungen errichten, die neuen Wohnungen werden dann für einen vergleichsweise geringen Betrag an die Mitarbeiter vermietet. Das ist jedoch beileibe kein neuer Trend. Denn schon während des 19. Jahrhunderts – im Zeitalter der Industrialisierung – haben Unternehmen Werkswohnungen für ihre Arbeitskräfte gebaut. Weil der Wohnungsbestand für die Eigentümer aber zunehmend zu einer Last wurde, verfolgte man dieses Konzept in der Nachkriegszeit gar nicht mehr und erst seit einigen Jahren wieder.
Errichtet werden die Mitarbeiterwohnungen vor allem von großen Konzernen. BASF oder die Münchner Stadtwerke etwa haben seit jeher Mitarbeiterwohnungen gebaut, Audi und Bosch haben erst in jüngerer Vergangenheit mit dem Bau von Mitarbeiterwohnungen begonnen. So besitzt BASF in und um Ludwigshafen circa 6.000 Wohnungen, die zu 70 Prozent von Mitarbeitern bewohnt werden können. Die Nettokaltmiete beträgt hier lediglich acht Euro je Quadratmeter. Der Volkswagen-Konzern besitzt sogar mehr als 9.000 Wohnungen, die sogar möbliert sind und bis zu fünf Zimmer haben.
Mit den Mitarbeiterwohnungen wollen die Unternehmen vor allem qualifizierte Arbeitnehmer für sich gewinnen, weil gerade in den Ballungsräumen ein großer Wettbewerb um Führungs- und Fachkräfte herrscht. Ein Firmenwagen allein reicht aber für viele Arbeitnehmer nicht mehr aus, um sich für einen Arbeitgeber zu entscheiden. Günter Vornholz, der an der EBZ Business School als Professor für Immobilienökonomie tätig ist, betrachtet die Mitarbeiterwohnungen als „Marketing-Instrument einzelner Unternehmen in Ballungsräumen“. Schließlich stünden in ländlichen Regionen ausreichend Wohnungen leer.
Zwar liegen die Mietkosten, die direkt vom Gehalt abgezogen werden, etwas niedriger als die ortsüblichen Mieten. Jedoch müssen Angestellte einige Aspekte beachten, damit sie auch wirklich von der Mitarbeiterwohnung profitieren können. Beispielsweise steht die Wohnung für sie vielfach nur zur Verfügung, so lange sie im Unternehmen tätig sind. Werden sie entlassen, verlieren sie also neben dem Job auch ihre Wohnung. Zudem stellen die vergünstigten Wohnungen einen geldwerten Vorteil dar, der versteuert werden muss. Sofern dies nicht der Arbeitnehmer übernimmt, fällt der Vorteil für die Mitarbeiter also denkbar gering aus.
Oktober 2018
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