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Immobilien-Fake-News für das Jahr 2019

Wie praktisch jedes Jahr ändert sich auch im anstehenden Jahr 2019 einiges an bestehenden Gesetzen oder es werden neue Gesetze eingeführt. Das gilt ebenso für die Bau- und Immobilienbranche. Doch nicht alles ist wahr, was geschrieben und verkündet wird.

Es gibt regelmäßig zur Jahreswende Meldungen über angebliche Gesetzesänderungen, die dann in den sozialen Medien und vor allem auf den Internet-Seiten von Verschwörungstheoretikern oder den Blogs von Personen breit getreten werden, die ein geschäftliches Interesse daran haben. Ein absoluter Dauerbrenner in dieser Beziehung ist der angekündigte Absturz des Euros. Seit vielen Jahren verkünden windige „Anlageberater“, dass sich der Euro unmittelbar vor dem Sturz ins Bodenlose befindet. Die Rettung besteht meist darin, dass die Anlageprodukte der Firma XY erworben werden oder zumindest ein bestimmter Börsenbrief abonniert wird, der dem Herausgeber ein bequemes Leben finanziert, natürlich in Euro.

Die Angstmacher 2019

Über das Jahr 2018 verteilt waren und sind es vor allem zwei Meldungen, die gerade Immobilienbesitzern den Angstschweiß auf die Stirn treiben könnten, wenn sie denn Ernst genommen werden. Es geht um die sogenannte Zwangshypothek und die Zwangsversteigerung bei Bonitätsänderung, die im Jahr 2019 eine gesetzliche Grundlage erhalten sollen. Verkündet auf unzähligen Webseiten im Internet, jedoch ausschließlich auf Seiten mit eher zweifelhaftem Ruf.

Das Perfide bei beiden Meldungen ist der Umstand, dass sich die „Macher“ dahinter an bestehenden Gesetzen oder Verordnungen orientieren und sich ein Stück weit daran anlehnen, was dann den Anschein erweckt, das es wahr sein könnte. Sie vertrauen leider zu Recht darauf, dass sich viele Menschen nicht die Mühe machen, eine Meldung zu hinterfragen. Wenn diese Meldung zudem mit Teilen von gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmen, die allgemein bekannt sind, wird der Unsinn mitunter für bare Münze genommen.

Fakemeldung Nr.1 – die Zwangshypothek 2019

In den sozialen Medien geistert die Einführung einer Zwangshypothek auf alle Immobilienbesitzer im Jahr 2019 herum, um damit staatliche Aufgaben zu finanzieren. Tatsächlich gibt es Zwangshypotheken. Diese kann zum Beispiel ein Gläubiger rechtlich erzwingen, um seine Forderungen gegenüber einem Immobilienbesitzer abzusichern, weshalb sie auch Sicherungshypothek genannt wird. Mit der Eintragung einer Sicherungshypothek steht aber noch lange nicht die Zwangsversteigerung vor der Tür. Es gab auch einmal eine staatlich durchgeführte Zwangshypothek in Deutschland. Im Jahr 1948 wurde diese im Rahmen der Währungsreform als Lastenausgleichsgesetz eingeführt und 1952 umgesetzt. Diese Hypothek diente der Finanzierung des Staatswesens nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und war mit einem Abzahlungszeitraum von 30 Jahren versehen.

Für das Jahr 2019 ist weder von der Bundesregierung noch von der EU-Kommission vorgesehen, eine Zwangshypothek einzuführen. Das wäre auch nicht so einfach umzusetzen. Dem müssten zum Beispiel die Regierungen der Bundesländer einheitlich zustimmen, was allein schon Diskussionsbedarf über Jahre hinweg ergeben würde. Es besteht auch keinerlei Grund für eine staatliche Zwangshypothek, so wie er nach dem Zweiten Weltkrieg durchaus gegeben war. Es wird zwar von den Meinungsmachern immer mit den knapp 2 Billionen Euro Staatsverschuldung gedroht, mit denen die Bundesrepublik aktuell in der Kreide steht, doch sind dies nur 64 % des Bruttoinlandsprodukts. Von den 21 Ländern der EU, die den Euro als Erstwährung führen, steht Deutschland bezüglich der Höhe der Staatsverschuldung auf dem 12. Platz, also kein Grund für Panik bei Immobilienbesitzern.

Fakemeldung Nr. 2 – Zwangsversteigerung bei Bonitätsänderung ab 2019

Eine andere Horrormeldung bezieht sich auf eine eventuelle Veränderung oder Verschlechterung der Kreditwürdigkeit, die Banken oder Kreditgebern das Recht gibt, einen laufenden Kredit einseitig zu kündigen, auch wenn die Tilgung ordnungsgemäß erfolgt. Das ist natürlich genauso barer Unsinn wie die Zwangshypothek. Ein Kreditvertrag ist ein Vertrag mit Rechten und Pflichten, den beide Seiten einzuhalten haben. Verändert sich während der Kreditlaufzeit die Bonität eines Schuldners, ist dies für den Kredit selbst ohne Belang, solange die Tilgungsraten weiterhin pünktlich bezahlt werden.

Es ist zugegebenermaßen für viele Menschen nicht leicht, seriöse von betrügerischen oder wahngesteuerten Nachrichten zu unterscheiden, doch hat sich gezeigt, das auch in Zeiten des Internets die bis dahin bewährten Nachrichtenquellen nicht schlechter geworden sind und die gibt es ja auch im world wide web.

Dezember 2018


Weitere Meldungen in den Archiven:
2010/2011, 2012, 2013-2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020-2023,
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