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Für die deutsche Bevölkerung zeigt sich die Kriminalstatistik des Jahres 2018 im Bereich der Wohnungs- und Hauseinbrüche von der erfreulichen Seite. Seit nunmehr 4 Jahren geht die Zahl der Einbrüche zurück. Von 116.540 im Jahr 2017 auf 97.504 im Jahr 2018. Doch die Gefahr ist zu Beginn der Ferienzeit 2019 nicht gebannt.
Was des einen Freud, ist des anderen Leid. Nach Aussage der Polizei haben sich die Aktivitäten vor allem südosteuropäischer Einbrecherbanden auf die skandinavischen Länder verlegt. Zurückgeführt wird dies auf den verstärkten Kontrolldruck der Polizei, aber auch auf das verbesserte Bewusstsein der Wohnungs- und Hausbesitzer für die Problematik. Obwohl aktuell nur etwa jede 450. Wohnung in Deutschland von einem Einbrecher heimgesucht wird, ist die sinkende Statistik kein Freibrief für Unvorsichtigkeit. Denn auch wenn die Langfinger aus unseren östlichen Nachbarstaaten weniger in Deutschland aktiv sind, darf nicht vergessen werden, dass schon immer der größere Teil der Einbrüche von Personen mit deutschem Pass begangen wurden.
Viele Haus- und Wohnungseigentümer scheuen die vermeintlich immensen Kosten für die perfekte Absicherung bzw. Vorkehrungen. Dabei wird oft davon ausgegangen, dass vor allem die elektronischen Möglichkeiten wirkliche Sicherheit bieten. Das jedoch ist grundfalsch. Die teure Aufrüstung mit Überwachungskameras oder Druck-, Wärme- und Schallsensoren sowie deren internetbasierten Kontrolle sind für viele Einbrecher eher ein Ansporn, denn damit zeigen Eigentümer und Mieter vor allem eines: „Bei mir gibt es einiges zu holen“. In der Realität lassen sich elektronische Anlagen sehr gezielt ausschalten. Mitunter reicht dazu schon eine Dose Bauschaum aus dem nächsten Heimwerkermarkt. Zudem sind die elektronischen oder digitalen Schutzmittel recht anfällig für Fehlbedienungen oder für Störungen sowohl aus dem Internet selbst wie auch aus dem Stromnetz.
So handfest wie Einbrecher üblicherweise zur Sache gehen, mit Stemmeisen und körperlichem Einsatz, so handfest sollte die Einbruchssicherung aussehen. Einbrecher setzen natürlich zunächst an Fenstern an, sehr gerne aber auch an Wohnungstüren, beispielsweise in größeren Wohneinheiten und dazu noch überwiegend vormittags, wesentlich weniger in der Nacht, wie oft vermutet wird. Die Herren dieser Zunft wissen, dass am Vormittag viele Häuser und Wohnungen verwaist sind.
Die Wohnungstür mit einem zusätzlichen Schloss zu versehen, bedeutet für den Einbrecher eine erhebliche Zeitverzögerung bei dem Versuch, die Türe aufzuhebeln. Ein solches Schloss guter Qualität kostet zwischen 60 und 150 Euro. Einmal eingebaut, sorgt es dauerhaft und ohne weiteren Aufwand für mehr Sicherheit.
Fenster sind die wirklich kritischen Schwachpunkte, für deren Öffnung meist ein größerer Schraubendreher genügt. Fensterscheiben werden nur selten eingeschlagen, vielmehr werden die Riegel aus den Beschlägen des Fensterrahmens gedrückt. Hier hilft zum Beispiel der Austausch der glatten Riegelzapfen gegen Pilzkopfriegel, die das Aushebeln praktisch unmöglich machen. Dazu noch ein abschließbarer Fensterhebel und der Einbrecher benötigt wiederum viel mehr Zeit und Gewalt zum Aufbrechen, was oft dazu führt, dass der Einbruchsversuch aufgegeben wird. Das Umrüsten eines Fensters kommt auf etwa 70 Euro. Wer über Rollladen an seinen Fenstern verfügt, kann diese mittels einer Klemmsicherung gegen das Hochschieben absichern, Kostenpunkt etwa 10 Euro pro Rollladen bei Eigenmontage.
Letztlich profitieren aber viele Einbrecher vom Leichtsinn der Mieter und Eigentümer. Auf Kippe gestellte Fenster sind für Profis eine regelrechte Einladung. Wohnungstüren, die beim Weggehen nur zugezogen und nicht zusätzlich verschlossen werden, lassen sich mit einem Stück Plastik tatsächlich wie im Krimi öffnen, jedoch nicht mit der Kreditkarte. Um das Haus herum stehende Leitern oder ähnliche Hilfsmittel sind weitere „Unterstützungsangebote“ an den Einbrecher.
Auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines Einbruchsversuchs gesunken ist, kann es jederzeit jeden beziehungsweise jede treffen. Die Vorsorge ist da allemal besser als das Gefühl, das eine fremde Person in der Wohnung war, vom materiellen Schaden einmal abgesehen.
Juni 2019
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