Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf

Immobilien: Suche - Bewertung - Finanzierung - Kauf

Sichtblenden – denn Kameras sind überall

Balkone und Terrassen sind eigentlich Räume der Privatsphäre, doch heute nur noch, wenn die Abschirmung funktioniert.

Jeden einzelnen Tag werden heute auf dieser Erde mehr Bilder aufgenommen, als vor dem digitalen Zeitalter insgesamt. Darunter finden sich auch Aufnahmen der eher indiskreten Art, die zudem die Persönlichkeitsrechte verletzen, weil sie ohne ausdrückliche Genehmigung der betroffenen Person und durchaus auch auf deren Grund und Boden aufgenommen wurden.

Ein besonders sensibler Bereich ist hierbei die Terrasse oder der Balkon. Vor allem in den heißen Sommertagen werden die Außenbereiche von Häusern und Wohnungen gerne genutzt, um leicht bekleidet etwas von der Sonnenwärme einzufangen und vielleicht auch für den Strandurlaub etwas vorzubräunen. Leider ist dabei kaum jemand vor indiskreten Blicken und somit auch vor indiskreten Aufnahmen geschützt. Noch ärgerlicher wird dies durch immer höher auflösende Handycameras, die inzwischen auch aus größerer Entfernung gestochen scharfe Aufnahmen ermöglichen. Das führt inzwischen sogar zu einem eigenen Bereich der Abteilung SEX im Internet. Ganze Seiten sind mit derartigen illegalen Fotos von Sonnenbadenden auf Terrassen und Balkonen zu finden. Die meisten der darauf abgebildeten Personen haben nicht die geringste Ahnung, dass sie von Tausenden anderen Menschen täglich betrachtet werden. Hinzu kommt das Problem, das es fast unmöglich ist, diese Bilder löschen zu lassen, wenn sie einmal ins Internet hoch geladen wurden. Es bleibt im Prinzip nur der Weg, sich so zu schützen, dass keine Aufnahmen mehr möglich sind. Am eigenen Haus oder der Wohnung geht dies am besten mit Sichtblenden.

Sichtblenden in allen Größen, Formen und Farben

Sein eigenes privates Reich unter freiem Himmel schaffen, ohne auf unliebsame Zuschauer achten zu müssen. Mit Sichtblenden für den Balkon oder die Terrasse geht das recht einfach. Die Auswahl ist riesengroß und lässt sich hervorragend auf die Gartengestaltung und die Architektur abstimmen. Von der einfachen Kunststoffplane mit Gewebeverstärkung, die zum Beispiel am Balkongeländer befestigt wird, bis zu schweren Gabionen, steingefüllte Drahtkörbe, die absolut blickdicht, aber auch teuer und aufwendig sind.

Die größte Auswahl an Sichtblenden bietet sich in Holz, mit Lamellen oder geflochten, in Natur oder der jeweiligen Wunschfarbe. Sichtblenden können fest montiert sein oder mobil, um sie nur bei Bedarf aufzustellen. Der Haken bei der Geschichte ist, dass die Sichtblende in beide Richtungen funktioniert. Die Lösung wären einseitig durchsehbare Sichtblenden, wobei Sichtblenden aus Glas oder Acryl, mit Spiegelglasfolie bezogen, im Außenbereich nicht funktionieren. Dazu muss immer ein Bereich dunkler sein als der andere. Ein Kompromiss sind Sichtblenden mit Rauchglaselementen, die halb durchsichtig sind. Sie lassen eventuelle Aufnahmen so dunkel erscheinen, dass es für den Spion in privater Sache kaum lohnt, auf den Auslöser zu drücken und je weiter der unerwünschte Beobachter entfernt ist, desto stärker wirkt der Spiegeleffekt des natürlichen Lichts.

Drohnen – die Spione von oben?

Obwohl es inzwischen eine EU-weit gültige Drohnenverordnung gibt, hält sich da nicht jeder dran. Der Einblick von oben auf Terrasse oder Balkon kann durch eine Markise oder eine Terrassenüberdachung abgewehrt werden. Allerdings fehlt dann auch die direkte Sonneneinstrahlung.

Der Markt bietet aber auch schon spezielle Störsender zur Drohnenabwehr an, sogenannte Drohnenjammer. Diese stören das Funksignal der Drohne. Ein nicht ganz billiger Spaß, der mit etwa 200 bis 300 Euro zu Buche schlägt und es ist fraglich, wie lange das Teil funktioniert, denn die Drohnenhersteller und die Störsenderentwickler bieten sich einen Wettstreit, wie sie sich gegenseitig austricksen können. Das einfachste ist, beim Auftauchen einer Drohne die Polizei zu rufen. Die Drohnen für den privaten Gebrauch haben heute eine meist geringe Reichweite, sodass gute Chancen bestehen, den Betreiber ausfindig zu machen. Es sollte jedoch nicht versucht werden, illegales mit illegalem zu bekämpfen, etwa durch das Abschießen der Drohne. Selbst Jäger mit gültigem Waffenschein dürfen dies nicht und auch entsprechend geeignete Laserpointer sind nicht erlaubt. In solchen Fällen steht Sachbeschädigung gegen das Recht am eigenen Bild und dann kommt es bei einer Klage auf den oder die Richterin an, was sie für das stärkere Argument hält.

Juli 2019


Weitere Meldungen in den Archiven:
2010/2011, 2012, 2013-2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020-2023,
Immobilien News ab 2024


[ © Das Copyright liegt bei www.immobilien-bewertung-finanzierung.de | Immobilien: Informationen zu Kauf, Bewertung und (Bau)Finanzierung von Immobilien]

nach oben | Home | Sitemap | Impressum & Kontakt
©: www.immobilien-bewertung-finanzierung.de

© www.immobilien-bewertung-finanzierung.de