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Die Pflicht zum Meisterbrief war im Zuge der Agenda 2010 auf wenige Berufe reduziert worden. Jetzt findet wieder dank schlechter Erfahrungen ein Umdenken statt.
Weltweit genießt die deutsche berufliche Ausbildung, das duale System aus gleichzeitig praktischem und schulischem Unterricht, sehr hohes Ansehen. Ebenso ein Markenzeichen ist der Handwerksmeister, eine Qualifikation, die es eigentlich nur in den deutschsprachigen Ländern Europas gibt.
Im Jahr 2004 wurden mit der vierten Handwerksrechtsnovelle 53 der bisher 94 Meister-Berufe aus der Meisterpflicht herausgenommen. Das bedeutete, dass zur Gründung und der Führung eines Betriebes für diese 53 Handwerksberufe keine Pflicht mehr bestand, zuvor eine Meisterprüfung abzulegen. Das Ziel dieser Umordnung war es, Menschen mit geringerer Qualifizierung eine Existenzgründung zu ermöglichen. Tatsächlich ist die Erlangung eines Meisterbriefes in einem Handwerksberuf kein Zuckerschlecken und zudem eine gehörige finanzielle Belastung.
Fünfzehn Jahre nach der Novellierung zeigt sich bezüglich des Erfolges ein gemischtes Bild. Auch für Bauherren und Immobilienbesitzer war und ist die Abschaffung des Meisterzwangs in machen Bauhandwerksberufen ein zweischneidiges Schwert.
Auf einmal verdoppelten sich in manchen Branchen die Anzahl der Firmen und damit auch die Auswahlmöglichkeiten. Nicht wenige gestandene Handwerksmeister bekamen auf einmal Konkurrenz von Betrieben, die Arbeiten wesentlich günstiger anbieten konnten, was auf dem Markt zu einem Preiskampf führte. Gewinner waren und sind natürlich die Auftraggeber, immer öfter jedoch nur vermeintliche Gewinner. Das beste Beispiel dafür ist der Beruf des Fliesenlegers, der zu den 53 Berufen gehört, die 2004 aus der Meisterpflicht herausgenommen wurde. Fortan boten in- und ausländische Fliesenleger-Firmen ihre Dienste auf deutschen Baustellen an, meist zu Preisen, bei denen der alteingesessene Handwerksbetrieb mit Meisterbrief nicht mithalten konnte. Doch bald zeigte sich der Nachteil des fehlenden Meisters. Die Zahl der Klagen wegen unsachgemäß ausgeführter Arbeiten stieg genauso rasch, wie gerade erst neu gegründete Firmen schon wieder zumachten und nicht selten die Bauherren auf ihren Schäden sitzen ließen. Eine Studie aus Baden-Württemberg belegt, das sich zwar die Anzahl der Betriebe im Fliesenleger-Handwerk ab 2004 innerhalb von zehn Jahren verdreifachte, jedoch jährlich 15 % der Neugründungen im selben Jahr wieder aufhörten.
Der Gesetzgeber will nun ab 2020 für 12 Handwerksberufe den Meisterzwang wieder einführen. Darunter fallen folgende Bauhandwerksberufe oder die in Bezug zum Bauhandwerk stehen:
Zunächst gilt diese Wiedereinführung des Meistertitels in diesen Berufen für 5 Jahre, dann sollen die Ergebnisse daraus überprüft werden.
Vor allem wird sich erhofft, dass die Qualität der ausgeführten Arbeiten wieder steigt und damit natürlich auch die Klagen sinken. Ebenso soll die Änderung dazu führen, dass sich handwerkliche Existenzgründer von Anfang an auf solidere Beine stellen. Die Ausbildung oder Weiterqualifizierung zum Handwerksmeister beinhaltet unter anderem eine durchaus gründliche betriebswirtschaftliche Ausbildung. Die zeigt zukünftigen Existenzgründern auf, was alles zur Neugründung eines Unternehmens gehört, wenn es denn etwas länger Bestand haben soll. Denn neben unzureichender Qualifizierung der Handwerker ist es meist die zu dünne Kapitaldecke der Firmen, die sie schnell in Schwierigkeiten kommen lässt. Das Ganze löst eine Prozesskette von zu niedrig angesetzten Stundensätzen, unterqualifizierten Mitarbeitern und erhöhtem Zeitdruck bei den auszuführenden Arbeiten aus. Das Ende vom Lied sind Bauherren, die beispielsweise geflieste Badezimmer abnehmen sollen, bei denen teilweise die Fliesenkreuze nicht entfernt wurden oder die Fugen krumm und schief verlaufen. Ein Fliesenlegermeister ist sicher teurer, aber da stimmt die Fuge.
September 2019
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