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Das Ende alter Kaminöfen?

Bis zum Ende des Jahres 2020 müssen eine beträchtliche Anzahl an Kaminöfen entweder nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.

Schätzungsweise in jedem vierten Haushalt in Deutschland steht eine sogenannte Einzelraumfeuerungsanlage. Das sind etwa 15 Millionen offene Kamine, Schwedenöfen oder Kanonenöfen, aber auch Öl- und Gasheizungen. Der Großteil dieser Einzelraumfeuerungsanlagen werden jedoch mit Holz befeuert.

Sie sind der Arche-Typ der Hausheizungen, offene Kamine, die auf Feuerstellen zurückzuführen sind, deren Rauch über ein Loch im Dach entwich und oft noch im vorbeistreichen Speck und Würste räucherte, die zum Haltbarmachen in die Dachsparren gehängt wurden. Später kam der Kaminabzug hinzu, denn der ständige Rauch war eine Belastung für Mensch und Tier, die damals meist zusammen unter einem Dach lebten. Das 20. Jahrhundert war dann das Jahrhundert der Ölheizungen und nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges vermehrt die Zeit der Öl-Zentralheizungen. Einzelraumfeuerungsanlagen spielten eine immer geringere Rolle. Doch das blieb nicht so. Im Rahmen der ersten Erdölkrise in den 1970er-Jahren erlebten gerade Holzöfen wieder ein Comeback und in den folgenden Jahrzehnten wurden offene Kamine und Schwedenöfen teilweise zum Statussymbol, das den Wohnzimmern eine gemütliche Atmosphäre verlieh. Das gilt bis heute, doch schon zu Anfang des neuen Jahrtausends wurde im Rahmen des Klimaschutzes auch darüber nachgedacht, welche Emissionen von Einzelraumfeuerungsanlagen ausgehen, was in der Folge zur 1. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes führte.

Es wird verfeuert, was geschlagen wird

In einer Studie der Universität Hamburg wurde festgestellt, das heute jedes Jahr fast genauso viel Holz und Holzprodukte (Pellets, Holzhackschnitzel) in Heizungen verbrannt werden, wie in deutschen Wäldern geerntet werden. Der Rauch, der dabei in die Luft entweicht, trägt erheblich zur Feinstaubbelastung der Umwelt bei, je nach Jahreszeit liegt er sogar höher als der Feinstaub aus dem Straßenverkehr.

Damit dies nicht so bleibt, wurde eine stufenweise durchzuführende Prüfung der Emissionen von Einzelraumfeuerungsanlagen festgelegt. Grundsätzlich dürfen seit dem 22. März 2010 neue Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe folgende Grenzwerte nicht mehr überschreiten:

Staub: 0,15 Gramm je Kubikmeter
Kohlenmonoxid: 4 Gramm je Kubikmeter

Für ältere Einzelraumfeuerungsanlagen bestehen je nach Alter Übergangsregelungen, gültig ist hierbei das Datum auf dem Typenschild des Ofens oder des Kamins, ist dieses nicht mehr feststellbar, wird die Heizung auf ein Baujahr vor dem 31. Dezember 1974 geschätzt:

Alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die nach dem 31. Dezember 1949 und vor dem 31. Dezember 1974 ihr Typenschild erhalten haben, müssen bis zum 31. Dezember 2014 nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.

Alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die zwischen dem 1. Januar 1975 und dem 31. Dezember 1984 ihr Typenschild erhalten haben, müssen bis zum 31. Dezember 2017 nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.

Alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die zwischen dem 1. Januar 1985 und dem 31. Dezember 1994 ihr Typenschild erhalten haben, müssen bis zum 31. Dezember 2020 nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.

Alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 ihr Typenschild erhalten haben, müssen bis zum 31. Dezember 2024 nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.

Anlagen von vor 1950 und Wohnungs- oder Hausbeheizungen sind ausgenommen

Wer noch eine Einzelraumfeuerungsanlage betreibt, die vor dem Jahr 1950 gebaut wurde, ist von der Regelung ebenso ausgenommen wie Besitzer von Einzelraumfeuerungsanlagen, mit denen ganze Wohnungen oder Häuser beheizt werden.

Geprüft werden die Kamine und Öfen von den örtlichen Schornsteinfegern oder bei neuen Öfen durch eine Prüfstandmessbescheinigung des Herstellers. Der Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin geben auch Ratschläge zur Nachrüstung, wenn diese möglich ist.

Januar 2020


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