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Schwarzarbeit am Bau – was ist legal?

Die sogenannte Schattenwirtschaft, worunter hauptsächlich Leistungen zu verstehen sind, die in Form von Schwarzarbeit am Finanzamt und der Sozialversicherung vorbei erbracht werden, besitzt gigantische Ausmaße.

Es wird ein dreistelliger Milliardenbetrag angenommen, der dabei allein in Deutschland zur Umsetzung kommt. Der weitaus größte Teil dieser Leistungen fällt im Handwerk an, noch genauer, im Bauhandwerk.

In den Nachrichten wird immer mal wieder von Razzien des Zolls auf Großbaustellen berichtet, wobei Schwarzarbeiter erwischt werden. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs und für die Mitarbeiter des Finanzamtes ein relativ leichtes Ziel. Großbaustellen laufen mitunter mehrere Jahre, weshalb hier genügend Zeit bleibt, eine Kontrolle der Handwerker vor Ort auf illegale Beschäftigung beziehungsweise Nicht-Anmeldung vorzubereiten und durchzuführen. Die Masse der Schwarzarbeit erfolgt jedoch im privaten Sektor, auf im Bau befindlichen Ein- oder Zweifamilienhäusern. Unzählige Badezimmer werden schwarz gefliest, elektrische Anlagen schwarz installiert oder Mauern schwarz verputzt.

Was ist mit freiwilligen Helfern?

In dem Moment, in dem eine Leistung bezahlt wird, ohne das eine Anmeldung beim Finanzamt und der Sozialversicherung vorliegt, ist es Schwarzarbeit, auch wenn es vielleicht der Bruder des Bauherren oder der Bauherrin ist.

Es gibt aber auch freiwillige Helfer, die unentgeltlich Leistungen auf der privaten Baustelle erbringen. Freunde, Nachbarn oder Verwandte. Für viele Bauherren ist die sogenannte „Muskelhypothek“ ein sehr wichtiger Faktor in der Finanzierung. Doch auch freiwillige Helfer müssen angemeldet werden und dabei geht es nicht darum, dass dem Finanzamt ein paar Euro Steuereinnahmen entgehen könnten. Steuern fallen bei unentgeltlichen Leistungen sowieso nicht an. Es geht darum, den oder die Helferin zu schützen, wenn es zum Unfall kommt. Nun wird oft argumentiert, dass die Helfer meist schon bei einer Krankenversicherung angemeldet sind und bei einem eventuellen Unfall einfach deren Leistungen in Anspruch nehmen. In der Regel werden dann die Angaben zum Unfallhergang nicht ganz wahrheitsgemäß erfolgen, um zu verschleiern, dass die Verletzung während einer unangemeldeten Tätigkeit passierte. Das funktioniert auch, solange der Unfall in einer Größenordnung oder Art erfolgt, wie er etwa im Haushalt des Verletzten ebenso hätte passieren können. Wenn jedoch der Krankenwagen oder der Notarzt auf der Baustelle anrückt, um den Verletzten abzuholen, wird es in jeder Hinsicht kritisch, für den Verunfallten wie für den Bauherren.

Kranken- und Unfallversicherung sind zwei Paar Schuhe

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen entstehende Kosten bei Haushaltsunfällen im Haushaltsumfeld des jeweils Versicherten wie auch die Kosten für die Heilbehandlung bei Krankheiten. Davon getrennt besteht die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften. Diese Trennung zwischen Unfallversicherung im Beruf und im privaten Umfeld hat ihren Grund. Beim Unfall auf der Baustelle stehen mindestens zwei Personen (auch juristische Personen) in der Verantwortung. Zum einen der Verunfallte selbst und zum anderen der Bauherr oder die Bauherrin. Es geht dabei aber nicht nur um die Lastenverteilung, es geht um vorsorgenden Schutz, den Berufsgenossenschaften in ihren einzelnen Sparten besser erbringen können als allgemeine Kassen. Wenn Krankenkassen für die Kosten eines Arbeitsunfalls aufkommen müssen und sie entdecken die wahren Umstände, kann der Bauherr voll in Regress genommen werden. Fällt ein Helfer vom Dach oder der Leiter und bricht sich ein Bein, fallen oft horrende Beträge an, die die Krankenversicherer vom Bauherren zurückfordern, aber nicht nur das. Der Verunfallte erleidet Nachteile, etwa in Bezug auf die Rekonvaleszenz oder bei einer eventuellen Schwerbehindertenrente und sogar, im schlimmsten Fall, bei der Versorgung von Hinterbliebenen.

Dabei ist es ein wirklich einfacher Vorgang. Jeder freiwillige Helfer wird bei der Unfallkasse der öffentlichen Hand, der BG BAU des jeweiligen Bundeslandes, vom Bauherren angemeldet. Pro geleisteter Arbeitsstunde sind 2 Euro (1,76 Euro in den neuen Bundesländern) an Versicherungsbeitrag zu leisten. Das ist wirklich gut angelegtes Geld im Verhältnis zu dem, was es bei einem Unfall ohne Anmeldung kosten könnte.

März 2020


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