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Schutz vor Radonstrahlung

Nach dem Rauchen ist die natürliche Radonstrahlung in Deutschland die häufigste Ursache für Lungenkrebs. Ab Januar 2021 müssen Bauherren und Immobilieneigentümer Maßnahmen treffen, um die Radonbelastung in betroffenen Gebieten in Gebäuden zu verringern.

Radon ist ein im Erdmantel vorkommendes Gas, das beispielsweise in bestimmten Gesteinsschichten gebunden ist. Es entsteht beim Zerfall natürlicher radioaktiver Stoffe im Boden, aber auch im Wasser. Ebenso können bestimmte Bauteile diese radioaktiven Stoffe beinhalten, da deren Bestandteile überwiegend aus natürlichen Quellen stammen, etwa aus Steinbrüchen. Der Europäische Rat beschloss im Dezember 2013 die Richtlinie 2013/59/EURATOM, die in Deutschland mit dem überarbeiteten Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung ab dem Jahr 2018 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Bereits seit Januar 2019 gilt der Radonmaßnahmeplan zur nachhaltigen Verringerung der Exposition gegenüber Radon am Arbeitsplatz. Im Januar 2021 tritt dieser Maßnahmeplan auch für Bauherren in Kraft, die neu bauen oder sanieren.

Betroffen davon sind vor allem Gebäude in Gebieten mit hoher natürlicher Radioaktivität. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat hierzu eine Übersichtskarte erstellt, wo in Deutschland eine erhöhte Konzentration an Radon vorkommt, hier der Link zum bfs. Auch wenn nun ein Immobilieneigentümer sein Gebäude in einem Gebiet liegen hat, dass eine hohe Konzentration vorweist, müssen nicht automatisch entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden. Zuerst kann eine Messung durchgeführt werden, ob im jeweiligen Gebäude tatsächlich ein zu hoher Radongehalt vorhanden ist.

Ab 300 Bq/m3 sind Baumaßnahmen erforderlich

Die Messung erfolgt über einen Zeitraum von einem Jahr, und zwar in ständig bewohnten Räumen, etwa dem Wohnzimmer oder dem Schlafzimmer. Handelt es sich um ein noch nicht bebautes Grundstück, ist eine Bodenmessung in 1 m Tiefe mittels Sonde durchzuführen. In solchen Fällen ist es ratsam, eine entsprechende Fachfirma zu beauftragen. Bei Bestandsbauten sind entsprechende Messgeräte (Dosimeter) für Innenräume käuflich erwerbbar, besser aber ist es, sie auszuleihen. Das Ausleihen etwa bei der AWST, der größten Strahlenschutzmessstelle in Deutschland, kostet pro Jahr inklusive Auswertung sowie Versand gerade einmal 35 Euro. Ergibt diese Messung einen durchschnittlichen Wert von über 300 Bq/m3, sind Vorkehrungen zu treffen.

Natürlich muss nun niemand den Neubau um 1 Jahr verschieben, nur um Messungen zur Radonbelastung durchzuführen, in belasteten Gebieten sind dann jedoch prophylaktisch entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

Der wichtigste Punkt bei den umzusetzenden Maßnahmen ist die Versiegelung des Fundamentes, wobei bezüglich des Bodens selbst die übliche Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit ausreicht. Problematisch sind vielmehr Zuleitungen, die durch den Boden ins Hausinnere verlegt werden. Diese müssen versiegelt oder noch besser durch die Wand geführt und versiegelt werden. Das größte Problem sind hierbei Elektro-Leerrohre, in die entsprechende Adern oder Kabel eingezogen werden. Die Rohre nehmen aus dem Erdreich das Radon-Gas auf und transportieren es in die Innenräume. Wasserrohre hingegen sind keine so große Gefahr, weil Wasser im Haushalt sehr häufig fließt und abgeleitet wird. Wasser nimmt im Übrigen kaum Radon-Gas auf. Radon in der Luft jedoch reichert sich in Räumen an.

Aus dem Problem der Anreicherung ergibt sich die Umsetzung der zweiten wichtigen Maßnahme, die erhöhte Belüftung der Räume. Gerade bei Neubauten mit sehr guter Wärmedämmung entsprechend der Energieeinsparverordnung gerät die Belüftung oft nur unzureichend. Bei Bestandsbauten hat der Gesetzgeber ein Hintertürchen aufgelassen. Denkmalgeschützte Gebäude sind so oder so ausgenommen und wenn der Bauherr oder die Bauherrin plausibel belegen kann, das die Umsetzung der Maßnahmen unverhältnismäßig sind, kann davon abgesehen werden. Immerhin unterstützt die Kfw in der Programmnummer 141 „Wohnraum modernisieren“ Hauseigentümer mit zinsgünstigen Finanzierungen zur Radonsanierung.

August 2020


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