Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf

Immobilien: Suche - Bewertung - Finanzierung - Kauf

Überbordende Vorschriften im Bauwesen

Das in Deutschland die Bürokratie sehr ausgeprägt ist, stellt wohl kein Geheimnis dar. Das diese Vorschriften das Bauen, aber auch das Wohnen in Deutschland teurer und komplizierter machen als eigentlich notwendig ist, wohl auch nicht. Ein paar dieser Vorschriften und Gesetze sollen an dieser Stelle mal aufgezeigt werden.

Zweitwohnungssteuer – Wohnmobile als Zweitwohnung

München ist die Stadt mit den höchsten Immobilienpreisen und den höchsten Mieten in ganz Deutschland. Dementsprechend sprudeln die Steuereinnahmen in der Kasse des Stadtkämmerers. Dazu gehören auch die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer, denn nicht wenige „Auswärtige“ unterhalten in der Stadt eine Zweitwohnung. Dabei hat die Verwaltung der bayrischen Landeshauptstadt den Begriff der Zweitwohnung recht weit gefasst. In § 2 der Satzung über die Zweitwohnungssteuer werden auch Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die nicht oder nur gelegentlich bewegt werden, als Zweitwohnungen betrachtet und mit einer Zweitwohnungssteuer belegt.

Der Grenzbaum

Es gibt ihn wirklich, den Grenzbaum, festgelegt im § 923 des BGB. Der Grenzbaum, es kann auch ein Grenzstrauch sein (§ 923 Absatz 3) ist ein Gewächs, das auf der Grenze von benachbarten Grundstücken steht. Das Gesetz zum Grenzbaum regelt explizit die Besitzrechte, den Umgang mit dem Ertrag aus eventuell daran wachsenden Früchten, die Kostenteilung bei Beseitigung usw. Ein hervorragendes Beispiel für die Regelungswut der deutschen Bürokratie.

Die Bauabzugssteuer

Im Jahr 2002 wurde die Bauabzugssteuer eingeführt, genauer § 48 EStG Steuerabzug für Bauleistungen. Darin werden Bauherren oder Leistungsempfänger verpflichtet, von jedem Rechnungsbetrag, der an Baufirmen zu zahlen ist und den Wert von 5000 Euro überschreitet, 15 % einzubehalten und an das Finanzamt zu überweisen. Dieses wiederum soll diese 15 % mit der jährlichen Steuerlast der Baufirma verrechnen. Hintergrund für die Bauabzugssteuer ist die schnelle Gründung von Baufirmen und deren ebenso schnelles Verschwinden, etwa nach Fertigstellung eines Projektes, ohne das der Fiskus etwas davon hat. Nun kann aber jede Baufirma eine Freistellungsbescheinigung beantragen und bekommt diese auch, egal, wann die Firma gegründet wurde, weshalb es so gut wie nie zum Steuerabzug nach § 48 EStG kommt. Wozu dann dieses Gesetz?

Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

Früher wurde ein Handwerker mitunter nur per Handschlag beauftragt, Leistungen an der Immobilie zu erbringen. Mit der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung aus dem Jahr 2010 hat sich das gründlich geändert, vor allem für den Handwerker. Der ist seitdem verpflichtet, seinem oder seiner Auftraggeberin bestimmte Informationen über sich oder sein Unternehmen von sich aus oder auf Anfrage mitzuteilen. Für den Handwerker bedeutet dies, mindestens 11 Punkte zu beachten und entsprechende Informationen daraus bereitzuhalten. Ein bürokratisches Monster, das bei jedem neuen Auftrag viel Zeit kostet, die der Handwerker letztlich in die Rechnung mit einfließen lassen muss.

Die gesplittete Abwassergebühr

Gebühren auf Regen? Klar, in Deutschland ist das möglich. Gemeinden und Kommunen dürfen eine sogenannte gesplittete oder gespaltene Abwassergebühr erheben. Diese teilt sich in Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser auf. Immerhin bis zu 12 % der Gebühren zur kommunalen Entwässerung können als Geld für die Entsorgung von Regen deklariert werden. Nur stellt Regen eigentlich keine Belastung für die Abwasserentsorgungseinrichtungen dar, sondern eher eine Entlastung, denn in Deutschland sinkt die Abwasserbelastung durch die Haushalte kontinuierlich. Das führt dazu, dass Abwasserkanäle verstopfen und versumpfen. Regenwasser hilft, indem es die Kanäle frei spült, ohne die Klärwerke zu belasten.

Januar 2021


Weitere Meldungen in den Archiven:
2010/2011, 2012, 2013-2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020-2023,
Immobilien News ab 2024


[ © Das Copyright liegt bei www.immobilien-bewertung-finanzierung.de | Immobilien: Informationen zu Kauf, Bewertung und (Bau)Finanzierung von Immobilien]

nach oben | Home | Sitemap | Impressum & Kontakt
©: www.immobilien-bewertung-finanzierung.de

© www.immobilien-bewertung-finanzierung.de