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- ein finanzieller Schutz aus Folgen von Naturkatastrophen -
Die jüngste Hochwasserkatastrophe 2021 hat es vielen Betroffenen erschreckend vor Augen geführt: Gegen die Gewalten der Natur ist der Mensch machtlos. Das haben die Bilder von verwüsteten Ortschaften in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen auf dramatische Art und Weise gezeigt. Denn die Schäden an den Gebäuden erreichen in den meisten Fällen Summen im mittleren sechsstelligen Bereich. Für die Betroffenen Familien bedeutet das nicht nur, dass sie vorerst auf der Straße stehen, sondern dass sie ihr ganzes Hab und Gut verloren haben und diese Schäden nicht ersetzt bekommen. Denn klassische Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen decken – wenn überhaupt – nur einen Bruchteil der Schäden ab. Immobilienbesitzer sind also gut beraten, dass sie für den Fall der Fälle eine Elementarschadenversicherung abschließen. Auch wenn diese Versicherungen vergleichsweise teuer und an bestimmte Auflagen wie hohe Selbstbeteiligungen im Schadensfall gebunden sind, so lohnt es darüber nachzudenken.
Wie wichtig dieser Versicherungsschutz ist, hat die jüngste Hochwasserkatastrophe gezeigt: Denn nur diese Versicherung bietet eine gewisse finanzielle Absicherung gegen Schäden, die durch Überschwemmungen, Starkregen oder auch Schneedruck entstanden sind. Damit werden auch Schäden abgesichert, welche durch eine Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt sind.
Letztere deckt nämlich nur Schäden ab, die durch Leitungswasser, Feuer, Hagel oder Sturm entstehen, nicht aber gegen dramatischere Naturereignisse. Ferner deckt die Wohngebäudeversicherung auch Schäden ab, die am festen Inventar entstehen, also beispielsweise an Einbauküchen oder Heizungsanlagen. Möbelstücke, die nicht fest mit dem Haus verbunden sind, sind durch die Hausratversicherung abgedeckt.
Allerdings sind auch bei der Elementarschadenversicherung Deckungslücken möglich. Beispielsweise sollten die Versicherten abklären, ob auch der Schaden, der durch einen sogenannten Rückstau entsteht, beinhaltet ist. Diese Schäden sind möglich, wenn nach einer Überschwemmung oder starken Regenfällen Wasser durch die vorhandenen Wasser- und Abwasserleitungen in das Haus gelangt. Auch Schäden, die durch eine Erdsenkung entstehen, werden nur übernommen, wenn diese naturbedingt ist, nicht aber, wenn die Erdsenkung dadurch entsteht, dass in der Nähe ein größeres Bauprojekt durchgeführt wird.
Die Kosten für eine Elementarschadenversicherung lassen sich nicht verallgemeinern. Die Höhen der Versicherungsprämien schwanken. Denn diese sind nicht einheitlich, sondern richten sich nach dem jeweiligen Wohnort. Das heißt: Immobilienbesitzer, die in einer Region mit einer höheren Hochwasser- oder Lawinengefahr leben, müssen mehr für den Versicherungsschutz bezahlen als Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie an einem Standort mit geringem Risiko haben. Diese Kosten können die Versicherungsnehmer reduzieren, wenn sie eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbaren, oder die Versicherung bietet die Versicherung nur in Verbindung mit einer Selbstbeteiligung an. In extremen Lagen, also wo die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass Naturkatastrophen eintreten, wird dieser Versicherungsschutz teilweise gar nicht erst angeboten, oder aber zu horrend hohen und abschreckenden Prämien.
Um die Höhe der Prämien zu berechnen, ziehen die Versicherungsgesellschaften das sogenannte Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen zu Rate. Demnach wird das Risiko in vier Klassen eingeteilt. Gibt es sogenannte Mischursachen bei einem Schadensfall, also beispielsweise Schäden, die durch Überschwemmungen und ins Haus eintretendes Grundwasser eintreten, ist der Versicherte in der Beweispflicht dafür, dass der Versicherungsschutz greift. Ausgeschlossen wird seitens der Versicherer zudem die Haftung, falls ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entsteht.
Weitere Pflichten, die der Versicherte erfüllen muss, sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgehalten. Dazu gehört beispielsweise die Auflage, dass Kellerfenster wasserdicht versiegelt sein müssen, damit der Versicherungsschutz im Schadensfall auch wirklich greift.
Tritt ein Schadensfall ein, muss der Versicherungsnehmer diesen der Versicherung unverzüglich melden. Dokumentieren sollte der Versicherte die Schäden am Gebäude möglichst durch Fotos und schriftliche Aufzeichnungen. Ferner ist der Versicherte dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Schäden abzuwenden. Beispielsweise muss er bei einer drohenden Überschwemmung den Keller ausräumen – sofern noch rechtzeitig möglich. Schäden beheben sollte der Versicherte erst, nachdem die Versicherung den Schaden begutachtet hatte oder die vorherige Behebung mit der Versicherung absprechen.
Eine Versicherungspflicht für die Elementarschadenversicherung gibt es (bisher) nicht. Es bleibt jedem Hausbesitzer also selbst überlassen, ob er diese Versicherung abschließen möchte oder nicht. Sinn macht diese Versicherung auf jeden Fall, wenn sich die Immobilie in einem gefährdeten Gebiet befindet. Wie hoch das Risiko ist, können Immobilienbesitzer im Internet erfragen. Möglich ist die Elementarschadenversicherung nur als zusätzlicher Baustein zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.
Mieter benötigen keine Elementarschadensversicherung, aber ggf. eine Hausratsversicherung. Vermieter können die Kosten der Elementarschadensversicherung, wie auch die normale Gebäudeversicherung als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.
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