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Betriebskosten: Haus und Grund fordert schnellere Anpassungen
Dass die Energiepreise in den vergangenen Monaten rasant in die Höhe geschossen sind, stellt Vermieter vor große finanzielle Herausforderungen. Denn sie können die Vorauszahlungen üblicherweise nur einmal pro Jahr anpassen und auf die Mieter umlegen, was sie üblicherweise im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr erledigen. Muss der Mieter eine Nachzahlung leisten, wird die Vorauszahlung erhöht, erhält der Mieter eine Rückzahlung, wird die Vorauszahlung üblicherweise gesenkt.
Die tatsächlichen Kosten sind den Vermietern im Jahr 2022 aber förmlich davongelaufen. Der Grund: Die Zahlungen, die der Vermieter an die Energieversorger leisten muss, sind förmlich explodiert, sodass sie in hohe Vorleistungen gehen müssen, Beträge im vier- bis fünfstelligen Bereich sind durchaus realistisch.
Das trifft die Eigentümer hart, stellt der Verband „Haus und Grund“ fest. Der Verbands-Präsident Kai Warnecke sagt zur aktuellen Situation: „Die Energiepreissteigerungen treffen weite Teile der Bevölkerung hart. Mit als erste geraten jetzt private Vermieter zunehmend in finanzielle Schieflage und sind von Insolvenzen bedroht.“ Diese Einschätzung wird auch von den Rückmeldungen der Vermieter bestätigt: Sie beschreiben die Situation dramatisch und so mancher sieht sich sogar gezwungen, die Vermietung aufzugeben.
Der Verband fordert deshalb das Eingreifen der Bundesregierung. Denn private Vermieter seien nicht mehr in der Lage, die hohen Energiekosten über Monate hinweg vorzufinanzieren. Besonders betroffen seien davon Rentner, die eine Immobilie vermieten. Denn die Kostenlast könne sich selbst in einem kleinen Mehrfamilienhaus auf einen fünfstelligen Betrag bis zum Frühjahr 2023 möglich ist. Eine Entlastung würde nach Meinung von „Haus und Grund“ eine zeitnahe Anpassung der Betriebskosten bringen, wenn die Vorauszahlungen durch die Energieversorger erhöht werden. Angemessene Anpassungen würden in Kombination mit direkten Hilfen für einkommensschwache Mieter zu einer Stabilisierung des Vermietermarktes beitragen.
Die Bundesregierung hat zwar mit verschiedenen Maßnahmen bereits auf die steigenden Energiekosten reagiert, allerdings bisher nur für Mieter. Für diese gibt es einen Heizkostenzuschuss, eine Erhöhung des Wohngeldes und eine Ausweitung des Kündigungsschutzes, falls der Mieter nicht mehr zahlen kann. Unliebsamen Überraschungen bei der nächsten Betriebskostenabrechnung könnten die Mieter beispielsweise dadurch entgegenwirken, dass sie freiwillig eine höhere Vorauszahlung leisten oder einen entsprechenden Betrag zur Seite legen. Allerdings schlagen die höheren Energiekosten mittlerweile auch in anderen Bereichen zu, sodass die Preise für alle Güter des täglichen Bedarfs teilweise massiv steigen. Es ist also fraglich, ob die Mieter dann noch das zurückgelegte Geld parat haben, um die Nachzahlungsbeträge aus der nächsten Betriebskostenabrechnung dann auch bezahlen können. Können die Mieter das nicht leisten, summieren sich die Vorleistungen des Vermieters ins Unermessliche.
Und auch weitere Maßnahmen, die angedacht werden, würden zu Lasten der Vermieter gehen. Beispielsweise muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Wohnung auf eine Mindesttemperatur aufgeheizt werden kann. Angedacht wird jedoch, dass die Mieter die Möglichkeit haben sollen, weniger stark zu heizen, um Energiekosten zu sparen. Allerdings erhöht sich dadurch die Gefahr von Schimmelbildung, wodurch die Bausubstanz geschädigt wird. Auf dem Schaden bleibt also unter Umständen der Vermieter sitzen.
Keine rosigen Aussichten und so manch Vermieter wird auf der Strecke bleiben.
September 2022
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