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Die Dateneingabe in Elster zur Grundsteuerreform 2022 ist halb so schlimm. Allerdings sollte man zuvor die untenstehenden Daten sammeln um dann recht zügig die Daten in den entsprechenden Feldern eingeben zu können. Da anscheinend in einigen Jahren wieder so eine Dateneingabe ansteht, ist es hilfreich die Datenaufstellung aufzuheben.
Wenn es für die erste Erklärung vielleicht noch 1h braucht, so sind die weiteren Erklärungen für weitere Grundstücke dann innerhalb 10 Minuten erledigt – sofern die untenstehenden Daten zusammengetragen wurden.
Es gibt in Elster auch diverse Anleitungen, die Fenster für Fenster eine Erläuterung geben. Zu jedem Eingabefeld gibt es einen Hilfetext mit 2-3 Beispielen.
Zum Schluss gibt es einen Prüfbutton, welcher auf mögliche fehlende Daten hinweist. Man kann auch jederzeit das Formular speichern und den Vorgang verlassen. So kann man sich Stück für Stück vorwärtshangeln und bei Unsicherheit noch einmal nachforschen und diverse Anleitungen lesen.
Also, keine Angst vor der Dateneingabe in Elster.
Das Aktenzeichen bzw. Steuernummer des Grundstücks steht auf dem Schreiben vom Finanzamt, bzw. auf dem letzten Grundsteuerbescheid. Zur Not ggf. das Finanzamt um das Aktenzeichen bitten, falls das Schreiben abhandengekommen ist.
Name + Adresse
Steuernummer (steht auf dem letzten Steuerbescheid xx xxx / xxxxx)
Steuer-Idnr. xxxxxxxxxxx
Zuständiges Finanzamt (wird automatisch berechnet anhand der Steuernummer)
Anteil Zähler/Nenner am Grundstück/bzw. Wohnung: gibt es nur einen im Grundbuch eingetragenen Eigentümer ist 1/1 ein zutragen, bei 2 Eigentümern dann 1/2 , usw. bzw. je nach Anteil. Bitte beachten: hier ist nicht gemeint die Anzahl der anderen Wohnungen im Haus, sondern der Bruchteil des Eigentums an der eigenen Wohnung.
Bei Erbengemeinschaften ist es vielleicht etwas aufwändiger alle Daten zusammen zu tragen, aber auch das lässt sich hinbekommen. Und wenn die Erbengemeinschaft noch nicht eingetragen ist und das Objekt inzwischen verkauft wurde, dann wird es vermeintlich kompliziert. Aber wer nach bestem Wissen und Gewissen die Daten einträgt, dann wird das schon gut sein. Denn letzten Endes geht es ja um das Grundstück und dem Bodenrichtwert. Eigentumsverhältnisse mögen sich ändern, aber das Grundstück, der Eigentumsanteil bleibt in der Regel gleich. Genauso verhält es sich beim 100% Nießbrauch. Eigentümer sind unter Umständen bereits die Kinder, Nießbraucher jedoch noch die Eltern.
Diese Daten stehen in der Regel auf dem ehemaligen Kaufvertrag. Besteht ein Grundstück aus mehreren Flurstücken, so sind die jeweiligen Flurstücke separat einzutragen.
Gemarkung
Grundbuchblatt
Flur
FlurstückZähler
FlurstückNenner
Fläche: Hier ist die Fläche gemeint, die das gesamte Grundstück umfasst, also auch die Flächen, die einem nicht unbedingt gehören. Diese Angabe steht aber i.d.R. auch im Kaufvertrag.
Fläche Zähler / Nenner (wenn nur ein Bruchteil vom Grundstück einem gehört, dies steht im Kaufvertrag z.B. bei Eigentumswohnungen 99,823/10000 - ansonsten 1/1 eingeben, wenn das gesamte Haus bzw. die Eigentumswohnungen einem komplett gehört)
Hier ist dann die Fläche anzugeben, die sich aufgrund den Bruchteilen ergibt. Das Programm prüft hier die Plausibilität ab zwischen zuvor eingegebener Gesamtfläche multipliziert mit Zähler/Nenner Bruchteilen und der hier eingegebenen Fläche.)
In jedem Bundesland gibt es einen separaten Link um die Bodenrichtwerte einzusehen. Der Link steht normalerweise auch im Schreiben vom Finanzamt, lässt sich aber auch googeln. Im Prinzip ist es wie bei google-maps. Einfach zum jeweiligen Grundstück navigieren, auf das Grundstück klicken und die Bodenrichtwerte und Daten zum Grundstück werden angezeigt.)
Je nach Bundesland sind noch Angaben zum Baujahr des Hauses, sowie der Anzahl der Garagen/TG-Stellplätze zu machen, sowie Anzahl der Wohnungen über/unter 60qm Wohnfläche und der Summe der Wohnflächen.
Sind alle Daten eingetragen dann prüft das Programm ab, ob auch alle Pflichtfelder eingetragen wurden. Ein roter Hinweis ist unbedingt zu bearbeiten, gelbe Hinweise weisen auf mögliche fehlende Dateneingaben hin, die aber je nach Fall ggf. gar nicht vorliegen. Im optimalen Fall kommt die Meldung „keine Fehler vorhanden“. Dann kann das Formular versendet werden. Zuvor sollten noch die in einer Übersicht aufgeführten Eingabedaten als PDF abgespeichert werden. Nach dem Versand empfiehlt es sich auch noch das Sendeprotokoll zu speichern und zu sichern. Somit wäre alles perfekt dokumentiert.
Im Endeffekt muss man sich schon fragen, warum es nicht gelingt die Bodenrichtwerte eines Grundstücks mit dem Aktenzeichen des Grundstücks zu verknüpfen. Denn dann würde der gesamte lästige Datenaufwand seitens der Eigentümer entfallen. Das Finanzamt könnte dann dem Eigentümer das ermittelte Ergebnis in einer Übersicht übermitteln und dieser müsste es nur noch prüfen ob alle Daten korrekt sind.
Bei den Bundesländern mit den zusätzlichen Angaben zur Anzahl der Wohnungen bzw. Wohnfläche wären dann ebenfalls schon mal ein Großteil an Daten vorbefüllt.
Aber vermutlich ist unser Staat mit der Digitalisierung noch nicht so weit fortgeschritten, oder aber es herrscht ein heilloses Chaos bzgl. aktuellen Grundbuchdaten und den dazugehörigen Eigentümern.
Noch spannend wird es sein, was im Endeffekt dabei rauskommt. Ob in Summe tatsächlich pro Gemeinde die Grundsteuereinnahmen gleichbleiben, oder nicht doch um einiges höher liegen? Oder muss ich nun mehr oder weniger Grundsteuer bezahlen?
September 2022
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