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Was beinhaltet der September-Baugipfel 2023?

Die Warnzeichen gab es schon im Frühjahr 2023. Auf den Ämtern kamen immer weniger Bauanträge an. Bauwillige können es sich einfach nicht mehr leisten, ob nun Privatpersonen oder Unternehmen, ein Gebäude zu errichten. Steigende Zinsen lassen die Preise für Kredite, Material und Handwerkerstunden in die Höhe schießen und dies in einem eh schon angespannten Markt, wo das Angebot der Nachfrage weit hinter hinkt. Sicher sinken aktuell die Immobilienpreise, doch das ändert nichts am Bedarf an Wohnungen. So werden die Mieten weiter steigen, weil einfach immer mehr Menschen eine Wohnung suchen, aber diese schlicht nicht gebaut werden. Kenner der Branche rechnen für das Jahr 2024 mit etwa 170.000 fertiggestellten neuen Wohnungen. Die Bundesregierung gab zum Antritt ihrer Regierungszeit das Ziel von 400.000 Wohnungen pro Jahr aus. Experten errechnen inzwischen einen Bedarf von 700.000 Wohnungen pro Jahr.

Der von Bundeskanzler Olaf Scholz aufgrund der prekären Situation zum 25. September 2023 einberufene Baugipfel kam entsprechend keinen Tag zu früh, eher wohl Monate zu spät.

14 Maßnahme-Punkte sollen es richten

Auf dem Baugipfel in Berlin stellten Scholz und Bundesbauministerin Klara Geywitz ein 14-Punkte-Maßnahmenpaket vor, mit dessen Hilfe dem mangelnden Bauwillen gegengesteuert werden soll:

  1. Degressive AfA von 6 % für neue Wohngebäude ab Baubeginn 30.09.2023 bis 1.10,2029

  2. Aussetzung von EH40 als Neubaustandard

  3. Vereinfachung und Beschleunigen von bezahlbarem Wohnbau mittels Generalklausel im BauGB

  4. Finanzmittel für den sozialen Wohnungsbau von Bund und Länder in Höhe von 45 Milliarden Euro

  5. KfW-Neubauprogramme KFN und WEF: Kredithöchstbeträge werden um 30.000 Euro und die Einkommensgrenze auf 90.000 Euro pro Jahr angehoben

  6. Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt“

  7. Umbau von Gewerbeimmobilien zu Wohnungen

  8. Bauten des Gebäudetyps E sollen durch Änderung der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen gefördert werden

  9. Bund und Länder sollen Grundstücke für sozialen Wohnungsbau vergünstigt abgeben, das bereits laufende Programm wird um 4 Jahre verlängert

  10. Lärmrichtwerte verändern bei Grenze von Wohnbebauung zu Gewerbegebieten

  11. Förderung klimafreundlicher Heizungsanlagen: der „Speed-Bonus“ soll nun auch für VermieterInnen und Wohnungsunternehmen gelten und wird um 5 % auf 25 %, befristet bis 2026, erhöht

  12. Erwerbsnebenkosten sollen gesenkt werden

  13. Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden

  14. Eine neue Wohngemeinnützigkeit

Einige der 14 Punkte sind bereits in Kraft, andere hingegen werden wohl nicht so einfach umzusetzen sein. Immerhin besitzen die Länder die Oberhoheit über das Baurecht und generieren daraus auch Einnahmen. So sind zum Beispiel die Punkte 12 und 14 sehr umstritten.

Ob sich zudem die Länder unter Punkt 13 auf die vorgesehenen Beschleunigungen in der vorgeschlagenen Form einigen können, ist mehr als fraglich.

Niedrigverdiener werden sich auch weiterhin kein Haus leisten können

Niemand sollte von diesem Baugipfel Wunder erwarten und die gibt es auch nicht. Selbst wenn alle Punkte tatsächlich umgesetzt werden, bleibt die Realisierung eines Neubaus oder Erwerb einer Bestandsimmobilie für Privatpersonen schwierig bis unmöglich. Auch der Blick zurück in die Historie nützt da nicht viel. Tatsächlich waren die Zinsen Anfang der 1980er-Jahre weit höher als heute, die Gesamtlage war jedoch wesentlich günstiger. Wer heute zum Beispiel eine Immobilie aus den 1970er-Jahren kauft, darf erst einmal kräftig renovieren, was vor 40 Jahren noch nicht nötig war.

Oktober 2023


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