Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf
Nachdem das umstrittene Heizungsgesetz nach vielen „Entschärfungen“ im September 2023 abgesegnet wurde und zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, sehen viele Hauseigentümer der Zukunft deutlich gelassener ins Auge. Das sorgt zugleich für Entspannung auf dem Markt der Wärmepumpen. Die Nachfrage ist schon jetzt deutlich gesunken und damit auch die Preise. Es hat aber auch damit zu tun, dass die Lieferketten inzwischen wieder besser funktionieren.
Lohnt es sich trotzdem, bei den Nachbarländern nachzusehen, ob es dort günstigere Wärmepumpen gibt? Gerade bei einem Produkt wie einer Wärmepumpe kann es sich lohnen, etwas über den Tellerrand hinauszuschauen, denn Wärmepumpe ist nicht gleich Wärmepumpe. Zuerst einmal gibt es „die“ Wärmepumpe für jeden Bedarf nicht. Welche Art der Wärmepumpe das beste Ergebnis bringt, also das Haus mit Wärme und warmem Wasser versorgt, und dabei möglichst energieeffizient arbeitet, hängt von einer Vielzahl verschiedener Faktoren ab.
Sich darauf zu verlassen, dass die örtliche Installationsfirma schon das „richtige“ empfehlen wird, kann gut gehen, muss es aber nicht. Nicht wenige Unternehmen der Branche haben mit Wärmepumpen kaum Erfahrung und natürlich müssen auch die den Ertrag aus einem Auftrag im Auge haben. Das kann dazu führen, dass zum Beispiel eine Wärmepumpe angeboten wird, die gar nicht zum Haus passt, aber gerade vorrätig ist.
Darum empfiehlt es sich, zuerst eine unabhängige Beratung einzuholen. Die ist zwar nicht umsonst, wird aber von der BAFA oder der KfW bezuschusst und ist in der Regel sogar Pflicht, wenn ein Wärmepumpeneinbau gefördert werden soll. Allerdings können solche Beratungen den Immobilieneigentümern durchaus Angst einjagen, abhängig von der jeweiligen individuellen Beratung und dem Haus, in das die Wärmepumpe verbaut werden soll. In Deutschland gibt es einen sehr großen Bestand an Häusern, die zwischen 1960 und 1990 erbaut und bisher nicht oder nur teilweise saniert wurden. Hier scheren die Berater gerne alles über einen Kamm und empfehlen zuerst einmal die komplette Dämmung des Hauses, inklusive Fensteraustausch, und den Einbau einer Fußbodenheizung, sonst sei die Wärmepumpe nicht effektiv genug, um das ganze Jahr über ausreichend Heizwärme und Warmwasser bereitstellen zu können.
Es ist im Prinzip ganz einfach und weil die Wärmepumpe nicht zwingend zum 1. Januar 2024 eingebaut sein muss, sollte der kommende Winter abgewartet werden. An richtig kalten Tagen muss dazu die Betriebstemperatur der Heizung so weit abgesenkt werden, wie es noch ausreicht, um die Räume ausreichend zu beheizen. Wenn es auch bei 55 Grad Betriebstemperatur und darunter noch warm genug ist, dann lohnt sich eine Wärmepumpe auch in unsanierten Häusern.
Zugegeben, eine Luft-Wärmepumpe schafft dies in unsanierten Häusern allein dann jedoch nicht. Sie muss an kalten Tagen durch eine Zusatzheizung ergänzt werden. Es muss schon eine Grundwasser- oder eine Erdwärme-Wärmepumpe sein. Wenn aber klar ist, welche Art der Wärmepumpe verbaut werden kann und welche Leistungsparameter sie mitbringen muss, lässt sich gezielt nach ihr suchen, nicht nur regional, sondern europaweit. Solange die Wärmepumpe in der Liste der von der Bafa zugelassenen Geräte steht, kann sie auch eingebaut werden, egal, woher sie kommt. Die Förderung gibt es obendrauf. Für nicht gelistete Geräte gibt es keine Förderung.
Oktober 2023
Weitere Meldungen in den Archiven:
2010/2011,
2012,
2013-2014,
2015,
2016,
2017,
2018,
2019,
2020-2023,
Immobilien News ab 2024
[ © Das Copyright liegt bei www.immobilien-bewertung-finanzierung.de | Immobilien: Informationen zu Kauf, Bewertung und (Bau)Finanzierung von Immobilien]
nach oben | Home | Sitemap | Impressum & Kontakt
©: www.immobilien-bewertung-finanzierung.de
© www.immobilien-bewertung-finanzierung.de