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Heizungsabrechnung für 2023 – wie hoch sind die CO2-Kosten?

Auf den jährlich stattfindenden Klimagipfeln der Nationen wird beraten, wie dem Klimawandel entgegengewirkt werden kann. Leider sind die bisher getroffenen Abmachungen oft nur Lippenbekenntnisse oder einfach ungenügend. Von 63 Nationen, die für 90 % den weltweiten CO2-Ausstoß verantwortlich sind, hat kein einziges dieser Länder die verabredeten Zielsetzungen eingehalten. In der Rangliste des Klimaschutz-Index befindet sich Deutschland dabei auf Platz 16. Die bestplatzierten Industrieländer sind Dänemark und Schweden. Südkorea und Kanada schneiden unter den Industrieländern am schlechtesten ab.

Eine der Maßnahmen gegen die Klimaerwärmung, die von der EU und damit auch von Deutschland durchgeführt wird, ist der Handel mit Emissionszertifikaten, die im Jahr 2021 eingeführt wurden. Die Erzeuger oder auch Importeure bestimmter Brenn- und Kraftstoffe, wie Heizöl, Erdgas und Kohle, müssen pro Tonne der Brennstoffe einen CO2-Preis an den Staat entrichten. Dieser investiert die Einnahmen in klimafreundliche Projekte. Diesen CO2-Preis legen die Erzeuger und Importeure natürlich auf ihre Kunden um, bis hin zum Endverbraucher. Seit dem 1. Januar 2023 müssen sich Vermieter an den CO2-Kosten beteiligen, die bisher von den Mietern allein getragen wurden. Wie hoch diese Beteiligung ausfällt, ist unter anderem vom Kohlendioxidausstoß des jeweiligen Gebäudes abhängig.

Die Rechtslage

Am 5. Dezember 2022 wurde ein Gesetz beschlossen und ein Wortungetüm geboren. Es ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, das an diesem Tag seinen Eingang in das BGB fand und bereits am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Die Abkürzung für das Gesetz ist auch nicht viel besser zu merken: CO2KostAufG. Aufgrund der üblicherweise jährlichen Heizkostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter macht sich dieses Gesetz erst jetzt, zum Ende des Jahres 2023, für den Vermieter in nackten Zahlen bemerkbar.

Dabei wird zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien unterschieden. Bei gewerblichen Immobilien teilen sich Vermieter und Mieter die zusätzlichen Kosten für den CO2-Preis. Bei Wohnimmobilien ist die Sache wesentlich komplexer. Nicht nur, das hier ein zehnstufiges Modell zum Tragen kommt, auch Beschränkungen, wie etwa Denkmalschutz, finden Eingang in die Berechnungen. Weil das alles wirklich kompliziert ist, gibt es inzwischen im Internet zahlreiche CO2-Rechner.

Wie funktioniert ein CO2-Rechner?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen eigenen CO2-Rechner auf seinen Seiten ins Internet gestellt, der hier aufgerufen werden kann. Es gibt weitere CO2-Rechner im Netz, die jedoch größtenteils schlicht zu einfach für das komplexe Thema gestrickt sind. Bei der Berechnung kommt nicht nur das „Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz“ zum Tragen, sondern auch die Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) sowie das Brennstoffemissionshandelsgesetz.

Der Gesetzgeber selbst hat es sich einfach gemacht und den CO2-Preis für die verschiedenen Brennstoffe schlicht in Tonnen festgesetzt. Beim Endverbraucher wird jedoch entweder in kWh oder in Liter gerechnet. Bei Erdgas kommt dabei noch der Unterschied zwischen Heizwert und Brennwert hinzu. Nachfolgend eine kleine Tabelle mit den zwei häufigsten Brennstoffen, deren Umrechnungsfaktor und Emissionsfaktor:

Jahr 2023 2024 2025
Erdgas in ct/kWh Hs 0,546 ct/kWh 0,637 c/kWh 0,819 ct{kWh
Heizöl in ct/l 8,04 ct/l 9,38 ct/l 12,06 c/l

Quelle: Wissenswertes zur Ermittlung der Co2-Emissionsfaktoren / DEUMESS e. V.

Ab dem Jahr 2026 werden die Emissionszertifikate frei gehandelt, jedoch werden die Zertifikate begrenzt, abhängig davon, in welchem Umfang die Klimaschutzziele erreicht wurden. Eines ist dabei klar: Heizen mit fossilen Brennstoffen wird immer teurer.


Januar 2024


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