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Es gab seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland kaum einen Jahreswechsel, der mit so vielen Unsicherheiten bezüglich der Zukunft behaftet ist, wie der von 2023 auf 2024. Vor allem für den Immobiliensektor besteht eine durchaus dramatische Lage, die sich mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Mitte November 2023 noch einmal deutlich verschärfte.
Eigentlich wollte die Bundesregierung 60 Milliarden Euro aus dem im Jahr 2021 aufgelegten Coronahilfe-Sondervermögen umparkieren und für den Klimaschutz und die Wirtschaftsmodernisierung nutzen. Diesen Plan stoppte jedoch das Bundesverfassungsgericht, das zugleich entschied, das Notlagenkredite nicht auf „Vorrat“ angelegt und erst später verwendet werden dürfen. Dieses Urteil besitzt sehr weitreichende Folgen, die nicht nur den Immobiliensektor betreffen, doch diesen trifft es zuerst. So hat zum Beispiel die KfW bereits 8 Tage nach dem Urteil 4 ihrer Programme für Wohnen und Bauen gestoppt.
Seit dem 14. Dezember 2023 ist auch das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ auf Eis gelegt und wird voraussichtlich erst mit der Verabschiedung des Bundeshaushaltes für das Jahr 2024 wieder aufgenommen. Wer bereits eine Zusage hat, muss sich keine Sorgen machen, alle anderen müssen sich gedulden.
Viele der Förderstopps sind für die Unternehmen der Bauwirtschaft ein Problem, so etwa der Stopp des Aufbauprogramms Wärmepumpe, der sich auf die Schulung von Mitarbeitern bezieht, die die Wärmepumpen einbauen sollen. Die Zuschüsse für den Kauf und den Einbau von Wärmepumpen bleiben unangetastet. Aber letztlich trifft dies auch den oder die Bauherrin, wenn kein geschulter Mitarbeiter für den Einbau zur Verfügung steht.
Für private Bauherren sah zum Beispiel bei der Erneuerung von Bestandsbauten, das wohl stärkste Problem in Deutschland aufgrund der vielen unsanierten Häuser, der Sanierungsfahrplan bezüglich Zuschüsse und Kredite bisher so aus:
Grundförderung: 15 %
iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan): 5 %
Konjunkturbooster: 10 % jedoch nur für 2024 und 2025
Insgesamt waren bisher Förderungen von 30 % auf die förderfähigen Kosten von bis zu 60.000 Euro möglich.
Zum Jahr 2024 sinkt diese Förderung der Kosten auf 30.000 Euro. Wer jedoch über einen iSFP verfügt, kann immer noch die 60.000 Euro ausschöpfen. Allerdings gibt die KfW keine Zuschüsse mehr für die Erstellung eines iSFP. Doch hier bleibt als Ausweg die BAFA, bei der zumindest bisher weiterhin Anträge auf Fördermittel zur iSFP möglich sind. Das ist wichtig, denn ohne Fördermittel der KfW oder der BAFA gibt es keinen iSFP. Der individuelle Sanierungsfahrplan darf nicht so einfach vollständig aus eigener Tasche bezahlt werden. Die Förderung ist zugleich ein Nachweis für die sachgerechte Erstellung des iSFP.
Mit einem iSFP lassen sich bis zu 30 % der maximal 60.000 Euro förderfähiger Kosten wieder reinholen. Eigentümer mehrerer Wohneinheiten können zudem auch für weitere Wohneinheiten und den anfallenden Sanierungskosten auf bis zu 30.000 Euro Fördermittel bis zu 30 % beantragen.
Übrigens ist die Förderung der Wärmepumpe nicht von der iSFP abhängig. Einen Extra-Bonus von 10 % erhalten alle Hauseigentümer, die eine noch funktionierende Öl-, Kohle- oder Gasheizung austauschen. Es wird jedoch niemand dazu gezwungen, wie es heute so oft in diversen Medien behauptet wird.
Hinweis: Förderungen ja oder nein, in welcher Höhe, sowie das derzeitige Hin und Her – aufgrund der Haushaltslage – tragen zur Verunsicherung aller bei. Ist mal Geld vorhanden, ist es sofort wieder ausgeschöpft. Wer zu spät kommt….
Seine Sanierungsmaßnahmen kann man nur dann weiter verfolgen, sofern man eine verlässliche Zusage erhalten hat.
Januar 2024
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