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Grundsätzlich bezeichnet der Begriff Abschreibung eine Buchungsart im betrieblichen Rechnungswesen, mit der die Wertminderung von Vermögensgegenständen erfasst werden kann. Der Grundgedanke ist dabei: Vermögensgegenstände jeglicher Art - also z. B. auch Immobilien - verlieren in steuerrechtlicher Hinsicht mit den Jahren an Wert. Würde man den Gegenstand jeweils voll besteuern, so wäre dies ungerecht, da der Wert nicht über die gesamte Nutzungsdauer gleich bleibt. Durch die Abschreibung wird die Besteuerung dagegen Schritt für Schritt vorgenommen, sie beginnt direkt nach dem Kauf beziehungsweise der Fertigstellung des Gebäudes und kann über die gesamte Nutzungsdauer reichen. Es muss also in jedem Jahr nur der Betrag versteuert werden, den die Immobilie in dieser Zeit wert ist. Wie man an diesen Ausführungen sieht, gelten Abschreibungen grundsätzlich nur für gewerblich genutzte Immobilien, für private Immobilieneigentümer machen sie keinen Sinn.
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