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Bei einem Abschreibungsobjekt handelt es sich um eine Immobilie, die ausschließlich zu dem Zweck erworben wird, um die Ausgaben dafür steuerlich geltend zu machen beziehungsweise abschreiben zu können. Dabei verringert sich die steuerliche Last für den Investor deutlich. Experten sind sich allerdings darüber einig, dass der Immobilienkauf als Abschreibungsobjekt nur kurzfristig für den Investor etwas bringt. Zudem besteht hierbei die latente Gefahr einer Überschuldung, wenn zum Beispiel nach Auslaufen der Zinsbindung die restliche Kreditschuld immer noch höher ist, als der Verkaufswert der Immobilie. Zudem beschränkt der deutsche Staat durch immer neue gesetzliche Bestimmungen die Möglichkeit, eine Immobilie als Abschreibungsobjekt zu nutzen, in den letzten Jahren immer weiter ein. Immobilien als Abschreibungsobjekte sind heute also kaum noch empfehlenswert und sollten daher nicht mehr in Betracht gezogen werden. Reine Abschreibungsobjekte sind nicht selten überteuert hergestellt, so dass der Vorteil der Steuerersparnis oftmals beim viel niedrigeren Wiederverkaufswert aufgezehrt ist.
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