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Es gibt ganz klare Richtlinien dafür, unter welchen Umständen der Vermieter einen Mietvertrag kündigen darf. So muss dieser beispielsweise einen hinreichend wichtigen Grund angeben, weshalb er den Wohnraum fortan benötigt. Ein oft angegebener Grund in diesem Zusammenhang ist der so genannte Eigenbedarf. Er liegt vor, wenn der Vermieter den Wohnraum für sich selbst oder für eine Person, die zu seinem Hausstand gehört, benötigt. Personen, die zum Hausstand des Vermieters gehören, sind allerdings hierbei recht eng definiert. Es kann sich dabei lediglich um sehr nahe Verwandte wie beispielsweise Kinder, Geschwister oder Eltern handeln, oder beispielsweise um Pflegekräfte, die im gleichen Haushalt leben. Für Verwandte niederen Grades beziehungsweise Bekannte und Freunde darf ein Mietvertrag indes nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.
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