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Grundpfandrecht

Pfandrechte kennt man aus vielen verschiedenen Bereichen des Lebens. Ein Grundpfandrecht stellt eine besondere Form des Pfandrechtes dar, die sich auf ein Grundstück bezieht. Dieses Grundstück dient in der Regel einem Darlehensnehmer als Sicherheit, in der Form, dass dieser dem Darlehensgeber ein Grundpfandrecht auf das Grundstück überträgt. Kommt der Darlehensnehmer nun mit der Rückzahlung des Darlehens nicht mehr nach, so kann der pfandberechtigte Gläubiger das Grundstück pfänden und zu seinen Gunsten - zum Beispiel durch eine Zwangsversteigerung - veräußern. Das Bestehen solcher Grundpfandrechte wird jeweils in das Grundbuch der zuständigen Gemeinde eingetragen. Der Verkauf einer Immobilie kann allerdings durch ein bestehendes Grundpfandrecht erschwert werden, da der Käufer erst die Ansprüche dieses Gläubigers befriedigen muss, bevor er sich um eigene Finanzierungspläne kümmern kann.


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