Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf
zurück zu Immobilienlexikon, Begriffe und Erläuterungen
Die Grundsteuer darf nicht mit der Grunderwerbsteuer verwechselt werden. Während letztere nur einmalig bei einem Kauf eines Grundstücks beziehungsweise einer Immobilie fällig wird, fällt die Grundsteuer jährlich an. Sie ist an die zuständige Gemeinde zu zahlen. In ihrer Höhe orientiert sich die Grundsteuer an einem bundesweit vorgegebenen Einheitswert, welcher mit dem jeweiligen Hebesatz der örtlichen Gemeinde multipliziert wird. Diese Hebesätze unterscheiden sich jedoch sehr stark von Ort zu Ort, so dass der letztendlich zu zahlende Grundsteuerbetrag in Deutschland deutlich variieren kann.
[ © Das Copyright liegt bei www.immobilien-bewertung-finanzierung.de | Immobilien: Informationen zu Kauf, Bewertung und (Bau)Finanzierung von Immobilien]
nach oben | Home | Sitemap | Impressum & Kontakt
©: www.immobilien-bewertung-finanzierung.de
© www.immobilien-bewertung-finanzierung.de