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Als Konditionen bezeichnet man die vertraglichen Bedingungen, welche im Rahmen einer Kreditaufnahme durch den Kreditgeber im Vertrag festgelegt werden und anschließend vom Kreditnehmer durch seine Unterschrift abzusegnen sind. Zu den Konditionen zählen insbesondere die Laufzeit des Kredites, die Höhe der Tilgung über diese Laufzeit, die Bearbeitungsgebühren sowie der effektive Jahreszins. Es können aber durchaus noch weitere Konditionen im Kreditvertrag festgelegt werden, z. B. die Möglichkeit von Sondertilgungen, eventuellen Tilgungsaussetzungen sowie Zwischenfinanzierungen. Auch die Kündigungsbedingungen für den Kreditvertrag zählen zu den Konditionen und müssen daher explizit festgelegt werden. Dies gilt im übrigen auch für eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung, die bei vorzeitiger Kündigung des Kreditvertrages vom Kreditnehmer zu zahlen ist.
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