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Das Mietausfallwagnis kommt dann zum Tragen, wenn eine Immobilie als Kapitalanlage dienen soll. Es gehört damit zu den Betriebskosten und ist nicht umlagefähig. Insbesondere spielt das Mietausfallwagnis dann eine Rolle, wenn der Ertragswert der Immobilie errechnet werden soll. Dabei werden alle Mieteinnahmen zusammengerechnet und anschließend ein fester Wert für das Mietausfallwagnis davon abgezogen. Dieser Wert stellt die Gefahr dar, Mietausfälle zu erleiden. Dies kann einerseits dadurch entstehen, dass ein Mieter seine Mietzinszahlungen nicht mehr leisten kann oder will, andererseits auch dadurch, dass eine Immobilie über einen bestimmten Zeitraum leer steht. Es wird also grundsätzlich nicht davon ausgegangen, dass die Immobilie jederzeit ihre vollen Mieteinnahmen generiert, sondern es wird mit einem festen Anteil an Mietausfällen kalkuliert.
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