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Damit eine Immobilie als Niedrigenergiehaus bezeichnet werden darf, muss sie bestimmte Anforderungen erfüllen, die in Deutschland durch die Energieeinsparverordnung festgelegt werden. Ausschlaggebend dafür ist insbesondere der Primärenergiebedarf, also der gesamte Energiebedarf für alle im Haus vorhandenen Energieverbraucher. Darüber hinaus spielt es ebenfalls eine Rolle, welchen Energieverlust ein Gebäude aufweist. Auch hierbei müssen bestimmte Grenzwerte eingehalten werden, damit eine Immobilie als Niedrigenergiehaus bezeichnet werden darf. Bei der Finanzierung einer als Niedrigenergiehaus zertifizierten Immobilie kommt der Käufer oft in den Genuss von Vergünstigungen beziehungsweise Zuschüssen.
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