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Eine private Haftpflichtversicherung sollte in Deutschland jeder volljährige Bürger abgeschlossen haben. Dies gilt umso mehr für Immobilienbesitzer, da sich auch in diesem Bereich schnell Haftpflichtschäden ergeben können. Schäden, die auf dem eigenen Grundstück entstehen, sind zwar bereits in den meisten Fällen durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt, nicht jedoch Schäden, die außerhalb von diesem ihre Ursache finden. Beschädigt der Grundstücksbesitzer beispielsweise beim Ausführen von Gartenarbeiten Einrichtungen seines Nachbarn, so wird dafür die private Haftpflichtversicherung aufkommen, nicht die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Aus diesem Grund sollte diese Versicherungsform insbesondere für Immobilienbesitzer obligatorisch sein.
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