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Schufa-Auskunft

Wie bereits erwähnt, hat jeder Verbraucher das Recht, die über ihn gesammelten Daten bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung - kurz Schufa - abzufragen. Ein relativ neues Grundsatzurteil besagt dabei, dass dies für Verbraucher in Deutschland grundsätzlich einmal im Jahr kostenlos möglich sein muss. Zahlreiche Quellen im Internet stellen dafür die entsprechenden Formulare und Vordrucke zur Verfügung. Unter Verwendung dieser Vordrucke kann die entsprechende Auskunft dann kostenlos beantragt werden. Wichtig zu wissen ist, das die Schufa keinerlei Daten über persönliche Vermögensverhältnisse speichert, sondern ausschließlich das Zahlungsverhalten in der Vergangenheit dokumentiert. Dafür werden beispielsweise Fälle wie Kontokündigungen (von Seiten der Bank), eidesstattliche Versicherungen oder Zwangsvollstreckungen in der persönlichen Akte festgehalten. Diese Einträge werden jedoch nach festgelegten Fristen wieder gelöscht. Die genauen Bedingungen hierzu können Sie auf der Internetseite der Schufa einsehen.



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