Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf

Immobilien: Suche - Bewertung - Finanzierung - Kauf

zurück zu Immobilienlexikon, Begriffe und Erläuterungen

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist als Rechtsinstrument im Wohnungseigentumsgesetzes in Deutschland festgelegt. Es handelt sich dabei um eine Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt, die durch den Grundstückseigentümer abgegeben wird. In dieser Erklärung wird festgelegt, wie das Eigentum am betreffenden Grundstück unter den verschiedenen Miteigentümern aufgeteilt ist. Dies kommt immer dann zum Einsatz, wenn es um Mehrfamilienhäuser geht, in denen die einzelnen Wohneinheiten als Eigentumswohnungen geführt werden. Am betreffenden Grundstück erhält jeder Wohnungseigentümer einen so genannte Miteigentumsanteil, außerdem werden alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche der Immobilie (zum Beispiel Hausflur, Kellerräume etc.) als Sondereigentum ebenfalls mit in der Teilungserklärung aufgeführt.



[ © Das Copyright liegt bei www.immobilien-bewertung-finanzierung.de | Immobilien: Informationen zu Kauf, Bewertung und (Bau)Finanzierung von Immobilien]

nach oben | Home | Sitemap | Impressum & Kontakt
©: www.immobilien-bewertung-finanzierung.de

© www.immobilien-bewertung-finanzierung.de