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Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt für alle Schäden auf, die durch den Versicherten am Vermögen Dritter verursacht werden. Es handelt sich hierbei also nicht um eine allgemeine Haftpflichtversicherung, die beispielsweise auch dafür aufkommt, wenn Dritten Schäden an ihrer Gesundheit entstehen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt - wie der Name bereits sagt - ausschließlich für Vermögensschäden auf. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist unter anderem auch für Hausverwalter obligatorisch, da hierbei im Rahmen der an der Immobilie und auf dem Grundstück notwendigen Tätigkeiten sehr schnell Schäden am Vermögen eines oder mehrerer Eigentümer entstehen können. Aus diesem Grund wird in den meisten Verwalterverträgen der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung explizit vorausgesetzt.
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