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Verwaltervertrag

Mit dem von der Eigentümergemeinschaft beauftragten Hausverwalter wird ein so genannter Verwaltervertrag geschlossen. In diesem Vertrag werden alle Aufgaben, die der Hausverwalter zu verrichten hat, genau aufgeführt. Dabei kann es sich sowohl um regelmäßige Arbeiten als auch um Sonderaufgaben handeln, die wir jemals nur bei Bedarf durchzuführen sind. Für seine Tätigkeit erhält der Hausverwalter einer ebenfalls im Vertrag festgelegte Vergütung, die sich meist aus einem monatlichen Fixum sowie den Zahlungen für die Sonderaufgaben zusammensetzt. Der Verwaltervertrag enthält außerdem detaillierte Angaben darüber, wie der Hausverwalter seine Abrechnungen anzufertigen hat und in welchen Abständen diese der Eigentümergemeinschaft vorgelegt werden müssen.



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