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Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten für eine Immobilie gehören, wie auch die Instandhaltungskosten, zu den nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten. Sie müssen in der Kalkulation von den Mieteinnahmen abgezogen werden und mindern damit den Rohertrag beziehungsweise die Rendite der Immobilie. Die Verwaltungskosten stellen dabei alle Kostenpositionen dar, die zur Verwaltung der entsprechenden Immobilie notwendig werden. Dabei kann es sich beispielsweise um Kosten handeln, die durch das Anfertigen der Nebenkostenabrechnung entstehen oder Kosten durch Dienstleistungen, die eine Wohnungsverwaltungsgesellschaft für den Immobilienbesitzer übernimmt. Verwaltungskosten fallen also in der Regel nur dann an, wenn eine Immobilie als Anlageobjekt genutzt wird.


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