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Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird bei vielen Darlehensverträgen dann fällig, wenn das entsprechende Darlehen nicht in den vereinbarten Raten über den vereinbarten Zeitraum zurückgezahlt wird, sondern vorzeitig - beispielsweise durch die Einzahlung eines Einmalbetrags. Hierdurch entgehen dem Darlehensgeber Zinseinnahmen, die er durch die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung kompensieren kann. Im Immobilienbereich kommt die Vorfälligkeitsentschädigung meist dann zum Einsatz, wenn das Darlehen innerhalb der Zinsbindungsfrist bereits vollständig zurückgezahlt werden soll. Allerdings ist der Darlehensgeber gesetzlich nicht dazu verpflichtet, der vorzeitigen Rückzahlung des gesamten Darlehens gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zuzustimmen. Er kann also auch verlangen, dass das Darlehen wie vereinbart weiterhin in Ratenbeträgen zurückgezahlt wird.
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