Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf

Immobilien: Suche - Bewertung - Finanzierung - Kauf

zurück zu Immobilienlexikon, Begriffe und Erläuterungen

Vorkaufsrecht

Ein Vorkaufsrecht ermöglicht es dem Begünstigten, eine Immobilie vor Veräußerung an einen Dritten zu den gleichen Konditionen, die diesem gewährt werden würden, zu erwerben. Im Umkehrschluss bedeutet das: Der Inhaber des Vorkaufsrechts muss zunächst seine Zustimmung geben, damit die Immobilie an einen Dritten verkauft werden kann. Gibt er diese Zustimmung nicht, kann er die Immobilie selbst erwerben. Oftmals werden solche Rechte im Rahmen von Erbfällen geltend gemacht, wenn beispielsweise ein Erbe seinen Anteil ausgezahlt bekommt und der andere Erbe die Immobilie erhält. In diesem Fall kann ein Vorkaufsrecht vereinbart werden für den Fall, dass der Erbe der Immobilie diese einmal verkaufen möchte. Nutznießer des Vorkaufsrechts ist dann der Erbe, welcher seinen Anteil ausgezahlt bekommen hat.


[ © Das Copyright liegt bei www.immobilien-bewertung-finanzierung.de | Immobilien: Informationen zu Kauf, Bewertung und (Bau)Finanzierung von Immobilien]

nach oben | Home | Sitemap | Impressum & Kontakt
©: www.immobilien-bewertung-finanzierung.de

© www.immobilien-bewertung-finanzierung.de