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Zinsabschlag

Als Zinsabschlag bezeichnet man eine Steuer, die auf Zinseinkünfte erhoben wird. Dabei ist im entsprechenden Zinsabschlaggesetz festgelegt, dass ein gewisser Prozentsatz aller Zinseinkünfte direkt vom Kreditinstitut einbehalten und an das zuständige Finanzamt weitergeleitet wird. Vermeiden lässt sich dieser Zinsabschlag nur dadurch, dass der Kontoinhaber seinem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilt, mit dem die Zinseinkünfte bis zu einer gewissen Kapitalhöhe grundsätzlich steuerfrei sind. Ein solcher Freistellungsauftrag kann auch auf mehrere Konten aufgeteilt werden. Momentan liegt die Grenze für den Freistellungsauftrag bei 801 Euro für Einzelpersonen und 1.602 Euro für Ehepaare.


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