Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf
Februar 2011/5
Es ist ein ewiger Streitpunkt zwischen Eltern, Nachbarn, Mietern und Vermietern: wie viel Kinderlärm ist gesetzlich zulässig? Vom ethisch-moralischen Standpunkt gar nicht zu sprechen. Muss man Kinderlärm verteufeln, oder soll man froh sein, wenn Kinder heutzutage noch unbeschwert aufwachsen und ihre Lebensfreude auch akustisch zum Ausdruck bringen können?
Moral hin, Moral her - an dieser Stelle wollen wir uns an die nüchternen Fakten halten und endlich die viel gestellte Frage beantworten, in welchem Umfang Kinderlärm gesetzlich zulässig ist und in welchem nicht.
Insbesondere Kindertagesstätten und ähnliche Einrichtungen hatten es in den letzten Jahren nicht leicht. Es häuften sich die Klagen wegen vermeintlich unzumutbarem Kinderlärm, mancherorts scheiterte schon die Planung einer neuen Kindertagesstätte am Veto der Nachbarn und Anwohner. Einige bestehende Einrichtungen mussten in der Vergangenheit bereits schließen.
Wie das Bundesumweltministerium kürzlich in einer Presseerklärung mitteilte, soll damit zukünftig weitgehend Schluss sein. Es ist ein neuer Gesetzesentwurf in Planung, nachdem Kinderlärm rechtlich in Zukunft nicht mehr mit anderen Lärmquellen wie Baustellenlärm oder Verkehrslärm gleichgesetzt werden soll. Im Klartext: Kinderlärm soll „eine privilegierte Stellung unter den Lärmquellen einnehmen“. Was bedeutet das in der Konsequenz? Nun, in der deutschen Gesetzgebung gibt es den Begriff „schädlicher Umwelteinfluss“. Unter diesen fielen in der Vergangenheit alle oben genannten Lärmquellen, also auch der Kinderlärm. Durch das neue Gesetz wäre damit Schluss. In der Folge könnten dann auch keine als Standard festgelegte Grenzwerte mehr als Grundlage für die Entscheidungsfindung bei einem Gerichtsprozess herangezogen werden. Kinderlärm würde also gänzlich anders behandelt als sonstige Lärmquellen.
Dazu äußerte sich kürzlich auch Bundesumweltminister Röttgen (CDU). Er forderte: „Es muss ein klares gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft geben“. In diesem Zusammenhang müsse die Toleranzgrenze für Kinderlärm in Deutschland deutlich angehoben werden. Kinderlärm dürfe keineswegs wie Industrielärm oder Ähnliches behandelt werden.
Die Chancen für das neue Gesetz stehen nach heutigen Erkenntnissen gut. Schließlich gilt Deutschland als ein - verglichen mit anderen Nationen - kinderfeindliches Land. Der ständige Rückgang der Geburtenraten bestätigt dies seit vielen Jahren. Der Regierung ist dieser Umstand schon lange ein Dorn im Auge, eine Änderung wird also leicht fallen. Die meisten Politiker werden allerdings ihr Zuhause auch nicht direkt neben einer Kita haben, sondern ihr Privatleben eher hinter dicken Mauern und Zäunen genießen …
Weitere Meldungen in den Archiven:
2010/2011,
2012,
2013-2014,
2015,
2016,
2017,
2018,
2019,
2020-2023,
Immobilien News ab 2024
[ © Das Copyright liegt bei www.immobilien-bewertung-finanzierung.de | Immobilien: Informationen zu Kauf, Bewertung und (Bau)Finanzierung von Immobilien]
nach oben | Home | Sitemap | Impressum & Kontakt
©: www.immobilien-bewertung-finanzierung.de
© www.immobilien-bewertung-finanzierung.de