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Oktober 2011/02

Urteil des BGH zu funkbasierten Ablesegeräten

In unserer immer dichter vernetzten Welt basieren etliche Systeme auf der Übertragung von Daten durch Funktechnologie. Am bekanntesten dürften in diesem Bereich die Mobilfunknetze sein, die vom Großteil der deutschen Bevölkerung tagtäglich genutzt werden.

Allerdings wächst dadurch auch die Abneigung gegen Funkwellen aller Art immer weiter, schließlich haben etliche Studien in der Vergangenheit bereits gezeigt, dass die Strahlung nicht unbedingt positive Auswirkungen auf den menschlichen Körper hat.

Genau so sah das wohl auch eine Mieterin, die sich bereits im Jahr 2009 weigerte, ein funkbasiertes Ablesesystem für den Heizkostenverteiler in ihrer Wohnung installieren zu lassen. Die Begründung liegt auf der Hand: aus gesundheitlichen Gründen wolle die Dame kein funkbasiertes System in ihren vier Wänden.

Daraufhin klagte der Vermieter und gewann die Prozesse in den ersten Instanzen. Die Mieterin wollte das nicht hinnehmen und ging in Revision, bis der Fall schließlich vor dem Bundesgerichtshof landete.

Doch auch hier verlor die Mieterin. Der BGH entschied, dass Mieter grundsätzlich den Einbau von funkbasierten Ablesesystemen zu dulden haben. Grundlage für das Urteil (Az. VIII ZR 326/10) ist §4 Abs. 2 der Heizkostenverordnung, nach dem nicht nur unbrauchbar gewordene Geräte und solche, die zur Erstausstattung gehören, durch ein Funksystem ersetzt bzw. als solches installiert werden dürfen, sondern auch Geräte, die zum Austausch bestehender Geräte zwecks Modernisierung installiert werden.

§554 des gleiches Gesetzes sagt außerdem aus, dass Mieter grundsätzlich den Einbau eines funkbasierten Kaltwasserzählers zu dulden haben. Es kann zudem den Wohnwert erhöhen, wenn die Wohnräume zum Ablesen der Zählerstände nicht mehr in regelmäßigen Abständen durch eine damit beauftragte Person betreten werden müssen.

An diesem Urteil lässt sich zweifelsfrei erkennen, dass die deutsche Gesetzgebung wohl alle Verdachtsmomente hinsichtlich der Schädlichkeit von Funkstrahlen für den menschlichen Körper und/oder den Geist für unbegründet hält. Eine Änderung in der Haltung der Gerichte ließe sich somit erst dann erzielen, wenn mit wissenschaftlichen Methoden zweifelsfrei belegt werden kann, dass die Funkstrahlen eben doch schädliche Auswirkungen haben. Ob und wann das sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch niemand vorhersagen.


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