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März 2013

Urteil des Bundesgerichtshofs: Ein generelles Haustierverbot ist unzulässig

Jahrzehntelang haben Tierfreunde in Deutschland dafür gekämpft, die strengen Auflagen hinsichtlich der Haltung von Haustieren in Mietobjekten zu bekämpfen oder zumindest etwas zu lockern. Durch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs könnte nun der Durchbruch gelungen sein.

Die Richter am BGH stellten fest, dass entsprechende Klauseln in Mietverträgen, die eine Haltung von Haustieren grundsätzlich verbieten, ungültig sind. Das Gericht führte weiter aus, dass diese Klausel eine unangemessene Benachteiligung für Mieter darstelle. Zwar ist ein Verbot der Tierhaltung, welches auch im entsprechenden Mietvertrag niedergeschrieben wird, auch in Zukunft generell möglich, allerdings nur nach eingängiger und individueller Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. Weiterhin kann dieses Verbot nur dann ausgesprochen werden, wenn ein akuter Störfaktor, wie etwa eine vom Tier ausgehende Gefahr oder ständiges Bellen, vorliegt.

Ihr Urteil begründeten die Richter am BGH damit, dass der Vermieter verpflichtet sei, während der Mietzeit dem Mieter den Gebrauch der Mietsache zu gewähren. Zu diesem Gebrauch gehöre auch die Tierhaltung, wenn diese nicht in einem Konflikt mit den Interessen anderer Mieter oder des Vermieters stehe.

Die Richter betonten, dass dieses Urteil kein Freibrief für die Tierhaltung sei. Tierhalter seien dazu angehalten, ebenfalls Rücksicht auf ihre Nachbarn und die Vermieter zu nehmen. Andernfalls könnte trotzdem weiterhin ein Tierhalteverbot in Mietobjekten ausgesprochen werden.

Von Seiten des Mieterbundes wurde das Urteil begrüßt, der Tierschutzbund kritisierte es allerdings. Laut Meinung der Tierschützer sei das Urteil nur deshalb in der vorliegenden Form ausgefallen, weil es sich beim zugrunde liegenden Fall um einen kleinen Hund gehandelt habe. Ginge es um einen größeren Hund, wäre zu erwarten gewesen, dass das Urteil anders ausfiele. Daher könne von einer generellen Erlaubnis zu Tierhaltung bzw. einem wegweisenden Urteil keine Rede sein. Und so hoffe man, dass das vorliegende Urteil zumindest bei zukünftigen rechtlichen Streitigkeiten berücksichtigt wird und dafür sorgt, dass insbesondere sozial schwache, alte und kranke Menschen ein generelles Recht auf die Haltung eines Haustieres erlangen.


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