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Behindertengerechtes Wohnen

Niemand ist vor einer Behinderung gefeit. Grundsätzlich kann es jeden treffen - z. B. durch einen Unfall, eine Krankheit oder ähnliches. Selbstverständlich macht sich niemand gerne Gedanken darüber, wie er seine Immobilie möglichst behindertengerecht ausstatten könnte. Dennoch kann es nicht schaden, zumindest beim Neubau einer Immobilie die notwendigsten Voraussetzungen und Anforderungen für ein behindertengerechtes Wohnen zu beachten.

Barrierefreies Wohnen heißt die Devise

In den letzten Jahren hört man dabei auch oft vom so genannten „barrierefreien Wohnen“. Doch was versteht man genau darunter? Als barrierefrei wird im allgemeinen Wohnraum bezeichnet, den man auch mit einem Rollstuhlstuhl ohne Probleme und uneingeschränkt befahren kann. Hier sollte insbesondere ein Augenmerk darauf gelegt werden, Schwellen zwischen den einzelnen Wohnräumen möglichst ebenerdig zu halten, so dass jeder einzelne Raum ohne Probleme befahren werden kann. Gleiches gilt für die Eingangstür, hier ist jedoch oft eine zusätzliche Treppe zu überwinden. Um diese barrierefrei zu machen, empfiehlt sich das Anbringen einer mit dem Rollstuhl befahrbaren Rampe. Fehlt dafür der Platz, kann auch eine entsprechende Hebevorrichtung installiert werden.

Problemfall mehrgeschossige Häuser

Bei mehrgeschossigen Häusern sind das größte Problem dagegen die Treppen zu den oberen Geschossen. Um diese barrierefrei zu machen, empfiehlt sich der Einbau eines Treppenlifts. Dieser wird in der Regel dadurch realisiert, dass im Treppenbereich an der Wand eine Führungsschiene angebracht wird, an der der Aufzug anschließend hoch und runter fahren kann. Der Aufzug selbst besteht aus einer Bodenplatte, die mit dem Rollstuhl befahren werden kann und einer Bedieneinheit. Viele moderne Treppenlifte lassen sich platzsparend zusammenklappen, so dass die Treppe ohne Einschränkungen normal weitergenutzt werden kann.

Sanitäre Einrichtungen

Ein besonderes Augenmerk sollte beim behindertengerechten Wohnen auch auf die sanitären Einrichtungen gelegt werden. Hier müssen insbesondere die Badewanne sowie die Toilette meist gegen neue Modelle ausgetauscht werden. Inzwischen gibt es Badewannen mit Einstiegstüren oder speziellen Liftsystemen, mit denen auch Behinderte beziehungsweise im Rollstuhl sitzende Person problemlos zurechtkommen. Grundsätzlich sollte im Badezimmer genügend Platz sein, so dass sich die behinderte Person auch mit einem Rollstuhl ohne Probleme darin bewegen kann. Behindertengerechte Toiletten sind meist mit Haltegriffen an beiden Seiten ausgestattet, so dass man diese auch vom Rollstuhl aus benutzen kann. Waschbecken und die Armaturen von Duschen sollten für ein behindertengerechtes Wohnen möglichst tief angebracht sein. Für die Duschkabine selbst gilt: sie muss eine gewisse Größe aufweisen, damit der Behinderte unter Umständen auch auf einem speziellen Stuhl darin Platz nehmen kann. Außerdem sollte die Dusche möglichst ebenerdig beschaffen sein, so dass keine Stufe zum Betreten überwunden werden muss.


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