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Abschreibungen von Gebäuden

Abschreibungen von Instandsetzungen & Sanierungsmaßnahmen

Wer eine Immobilie kauft, die sich in einem renovierungs- oder sogar sanierungsbedürftigen Zustand befindet, wird schon kurz nach dem Kauf in der Regel hohe Kosten aufwenden müssen. Diese Kosten lassen sich durch entsprechende Abschreibungen etwas abfedern, allerdings gibt es hierbei einiges zu beachten.

Wichtig zu wissen ist, dass Abschreibungen innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Erwerb der Immobilie nur dann möglich sind, wenn die Kosten für entsprechende Renovierungs- und/oder Sanierungsmaßnahmen nicht mehr als insgesamt 15 Prozent des Kaufpreises der Immobilie betragen. Die Mehrwertsteuer wird hierbei nicht eingerechnet.

Das bedeutet im Umkehrschluss: Liegen die Kosten für Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf der Immobilie höher als 15 Prozent des Kaufpreises, so werden diese den Anschaffungskosten gleichgesetzt und unterliegen daher der Pflicht zur linearen Abschreibung. Je nach Alter der Immobilie können die Kosten dann über einen Zeitraum von 40 oder 50 Jahren zu Sätzen von 2 - 2,5 Prozent abgeschrieben werden.

Ob diese Regelung allerdings auch noch in Zukunft bestehen bleibt, steht noch nicht fest. Sie wurde im letzten Jahren immer wieder von Experten kritisiert, da sie häufig dafür sorgt, dass notwendige Renovierungs- & Sanierungsarbeiten bei älteren Immobilien oftmals aufgeschoben werden, um dabei nicht die steuerlichen Vorteile zu riskieren. Mit dieser Vorgehensweise können beispielsweise Mieter in den meisten Fällen nur schlecht leben. Kein Wunder, dass der entsprechende Gesetzestext immer wieder als „Instandhaltungsparagraph“ verspottet wird.

Etwas anders sieht die Lage allerdings bei Immobilien aus, die unter Denkmalschutz stehen. Hier spielt es keine Rolle, wie hoch die Modernisierungs- und Sanierungskosten ausfallen. Sie können in voller Höhe über einen Zeitraum von 12 Jahren abgeschrieben werden. Die genauen Konditionen: Für die Zeit der ersten acht Jahre gilt eine Abschreibungsrate von jeweils neun Prozent, danach folgen vier Jahre mit jeweils sieben Prozent.



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