Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf
Vom Thema Bauschäden können viele Immobilienbesitzer buchstäblich ein Lied singen. Soll eine Immobilie bewertet werden, müssen alle festgestellten Bauschäden in ihrem Wert ermittelt und schließlich vom errechneten Wert der Immobilie abgezogen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Bauschäden, die für die ordnungsgemäße Nutzung des Gebäudes unbedingt behoben werden müssen.
Um welche Schadensarten kann es sich dabei handeln? Bauschäden können grundsätzlich sehr unterschiedlich ausfallen. So zählt beispielsweise eine beschädigte Dacheindeckung als Bauschaden, verrottete oder defekte Bodenbeläge, abbröckelnder Putz, defekte Treppen, Geländer, Türen oder Fenster und vieles mehr.
Ein ganz besonderer Bereich der Bauschäden sind die Feuchtigkeitsschäden. Hier muss insbesondere im Kellergeschoss darauf geachtet werden, dass das Mauerwerk nicht durch Grund- oder Regenwasser feucht geworden ist und demzufolge eventuell schimmeln kann. Solche Feuchtigkeitsschäden sind in der Regel nur mit großem finanziellen Aufwand zu beheben und müssen dementsprechend wertmindernd berücksichtigt werden.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie Bauschäden als Laie in der Regel kaum selbst erkennen können, abgesehen von kleineren Ausnahmen wie defekten Bodenbelägen oder ähnliches. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, vor dem Kauf einer Immobilie immer einen Sachverständigen hinzuzuziehen, der das Gebäude gründlich auf Bauschäden untersucht. Allerdings weisen auch Sachverständige immer wieder darauf hin, dass sie bei einem bestehenden Gebäude grundsätzlich nicht alle relevanten Faktoren, die auf Bauschäden hindeuten, objektiv beurteilen können. Zu den Faktoren, die Bausachverständige bei einem bestehenden Gebäude nicht prüfen können, zählen beispielsweise die Standsicherheit des Gebäudes, die Abdichtung des Bauwerks, der Brandschutz, eventuell vorhandene Umweltgifte, ein möglicher Schädlingsbefall, Bergsenkungsschäden sowie verseuchter Baugrund und ebensolches Grundwasser. Der Zustand dieser Elemente kann allenfalls eingeschätzt werden.
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