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Denkmalgeschützte Häuser sanieren: eine besondere Herausforderung

Will ein Immobilienbesitzer ein denkmalgeschütztes Gebäude sanieren, muss er kreativ werden und viel Herzblut und Geld investieren. Denn die Steuervorteile, die er im Gegenzug erhält, können den Aufwand nur teilweise auffangen. Trotzdem kann sich die Sanierung lohnen, weil dabei wahre Schmuckstücke entstehen können.

Ein Musterbeispiel für die gelungene Sanierung: ein Schwarzwaldhaus in Marktredwitz

Nachdem zehn Jahre lang vergeblich nach Investoren gesucht worden war, hatte sich Reinhard Steger zum Kauf des leer stehenden Schwarzwaldhauses entschlossen. Der Grund für den langen Leerstand: Das Gebäude war weitestgehend verwüstet und Marode. Unter anderem hatte der Hausschwamm sowohl Wände als auch Decken befallen.

Reinhard und Krystina Steger jedoch erwarben das Haus und versuchten zunächst, die originale Bausubstanz bestmöglich wiederherzustellen. So ließen sie die Dachbalken austauschen und das Dach neu eindecken. Auch die Türen aus Edelholz und die Böden wurden renoviert, die Fenster aufgearbeitet und eine Wärmedämmung sowie Fußbodenheizung eingebaut. Vieles davon errichteten die Besitzer in Eigenleistung.

Denkmalgeschütze Gebäude helfen Steuern sparen

Wer sich für eine denkmalgeschützte Immobilie entscheidet, muss diese dauerhaft erhalten. Diese Vorgabe erteilt das Denkmalamt, um Kulturgüter zu sichern. Allein deutschlandweit existieren rund eine Million derartiger Immobilien, vom DDR-Plattenbau aus den 1970er Jahren, bis hin zum prächtigen Schloss.

Im Gegenzug für den Aufwand erhalten die Besitzer großzügige Steuervorteile. Diese gleichen den Aufwand, der für eine originalgetreue Sanierung notwendig ist, aber nur teilweise aus. Somit gelten unter Denkmalschutz stehende Immobilien in erster Linie als Liebhaberobjekte.

Diese Erfahrungen hat auch das Ehepaar Steger gemacht. Denn günstige Standardlösungen hätten sich bei der originalgetreuen Restaurierung meist nicht verwirklichen lassen. Und auch die Eigenleistung würde sich steuerlich nicht auszahlen, weil sie zu viel Arbeit erfordern.

Ist ein Umbau bei Denkmälern möglich

Allerdings muss ein denkmalgeschütztes Gebäude nicht zwangsläufig originalgetreu wiederhergestellt werden, wie die Architekten Hauke Kraß und Tobias Mißfeldt beweisen, die sich in einem Lübecker Sommerhaus ein Biedermeier-Büro eingerichtet haben. Allerdings müssten die zuständigen Behörden aktiv eingebunden werden. Es mache sich also bezahlt, wenn die Bauherren von sich aus kooperativ sind und die Aspekte des Denkmalschutzes berücksichtigen. Diese haben die Architekten berücksichtigt und so in der Villa vier Wohnungen sowie ihr Büro und eine Eingangshalle eingerichtet.

Um eine kleinteilige Nutzung der Räumlichkeiten möglich zu machen, wurden Badezimmer beispielsweise durch ein gläsernes Wandelement vom Schlafzimmer abgetrennt. Dadurch ließen sich die Räumlichkeiten trennen, ohne den optischen Eindruck zu zerstören.

Zwar wurden die Originalteile bei der Lübecker Villa weitestgehend erhalten und restauriert, jedoch wurde auch ein zeitgemäßer Zugang zum Garten angebaut. Weil hier keine originale Fassade mehr erhalten war, konnten dadurch Wintergärten mit Küche und Essplätzen geschaffen werden.

März 2016


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