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Versicherungen für Bauherren

Wer seine Immobilie selbst baut bzw. bauen lässt, für den ist das Unternehmen „eigenes Haus“ noch einmal wesentlich aufregender als für den, der einfach eine Immobilie kauft. Die meisten Bauherren wissen auch um die Wichtigkeit der entsprechenden Versicherungen, mit denen sich die Immobilie für alle Eventualitäten absichern erlässt. Was viele jedoch nicht bedenken: Auch bereits währender Bauphase der Immobilie können erhebliche Risiken auftreten, die durch den Abschluss entsprechender Versicherungen aufgefangen werden sollten.

Wenn man einmal etwas näher darüber nachdenkt, muss klar sein: Im Rahmen von Bauarbeiten beziehungsweise auf einer Baustelle besteht ein grundsätzlich erhöhtes Gefahrenrisiko. Der Rohbau kann nahezu von jedem ungehindert betreten werden, auf der Baustelle selbst können Unfälle und Verletzungen entstehen, die nicht nur die dort Arbeitenden betreffen, sondern auch Dritte wie beispielsweise Kinder, die sehr gerne auf Baustellen spielen. Wer sein Haus selbst baut und als Bauhelfer Freunde, Verwandte oder Bekannte einsetzt, muss sich weiterhin darüber im Klaren sein, dass auch diese erhöhten Gefahren unterliegen. Gerade Menschen, die nicht hauptberuflich in diesem Bereich tätig sind, verletzten sich viel schneller als erfahrene Handwerker und Bauleute. Aus diesem Grund fordert die Berufsgenossenschaft, dass sämtliche Bauhelfer, auch wenn sie privat und unentgeltlich tätig sind, angemeldet werden. Zwar sind hierfür geringe Kosten zu zahlen, dafür sind die Bauhelfer anschließend durch die Leistungen der Berufsgenossenschaft abgesichert. Zusätzlich kann der Bauherr einer weitere, private Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen, die dann einen nochmals erweiterten Leistungskatalog anbietet.

Doch was, wenn der Bauherr die Immobilie nicht selbst bauen kann und der Bauträger während der Bauphase insolvent wird? Oder ein anderer Fall: Die Immobilie wird zwar fertig gestellt, weist jedoch bereits während der Bauphase oder auch nach der Fertigstellung erhebliche Mängel auf, deren Beseitigung sehr kostenintensiv ausfallen kann. In diesen Fällen kann derjenige froh sein, der eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen hat. Diese Versicherung wird bei Baumängeln und Schäden, die während der Bauphase am Gebäude entstanden sind, für die Beseitigung der Mängel aufkommen. Außerdem kann sie dann einspringen, wenn das bauausführende Unternehmen während der Bauzeit insolvent wird und der Bauherr beispielsweise im Voraus bereits die komplette Bausumme bezahlt hat.

Um die komplette Baustelle abzusichern und für eventuelle finanzielle Folgen vorzusorgen, die aus Schäden resultieren, welche Dritten auf der Baustelle entstehen, empfiehlt sich der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Die meisten dieser Versicherungen zahlen im Übrigen nicht nur dann, wenn der Schaden direkt auf der Baustelle entstanden ist, sondern auch für Schäden, die im näheren Umfeld auftreten. Das könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Bauteil vom Kran fällt und dadurch einen neben der Baustelle geparktes Fahrzeug beschädigt wird.

Sind die beschriebenen Ereignisse schon schlimm genug, so ist der folgende Fall der absolute Super-Gau für jeden Bauherren. In einem Rohbau bricht Feuer aus, wodurch dieser teilweise oder gar komplett zerstört wird. Das Feuer kann dabei entweder durch technische Fehler oder auch durch Einwirkung Dritter - z. B. durch Brandstiftung - entstehen. Für diese Fälle sollte eine Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden, die im Brandfall die Beseitigung der Schäden oder sogar den kompletten Neuaufbau des Gebäudes bezahlt.


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