Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf
Sinn und Zweck einer Hausverwaltung ist es, dem Objekteigentümer gegen die Zahlung eines Entgeltes alle verwaltungstechnischen Aufgaben für die Immobilie abzunehmen. Dazu gehören beispielsweise das Einnehmen und Verwalten der Mietzinszahlungen sowie deren regelmäßige Abrechnung mit dem Objekteigentümer, das regelmäßige Erstellen der Nebenkostenabrechnungen, die Bezahlung der allgemeinen Versorgungsleistungen und vieles mehr.
Darüber hinaus kann eine Hausverwaltung auch im technischen Bereich Verwaltungsaufgaben übernehmen. Dazu gehören beispielsweise die Instandhaltung und Kontrolle elektronischer Einrichtungen, das Überwachen von externen Dienstleistern (z. B. Putzfrauen) und auch Wohnungsabnahmen beziehungsweise Renovierungsarbeiten bei neu zu vermietenden Wohnungen. Allerdings gehört die Vermittlung der Wohnungen sowie das Schließen von Mietverträgen in der Regel nicht zu den Aufgaben einer Hausverwaltung.
Als Entlohnung für diese Tätigkeit erhält der Hausverwalter ein festgelegtes Honorar, das entweder als fixer Betrag oder als prozentuale Beteiligung pro Wohneinheit berechnet werden kann. Bei leerstehenden Wohnungen wird oftmals ein wesentlich geringerer Betrag berechnet, da hier der Verwaltungsaufwand deutlich eingeschränkt ist.
Wichtig zu wissen ist, dass der Objektinhaber beziehungsweise Vermieter die Kosten für die Hausverwaltung nicht auf seine Mieter umlegen darf. Lediglich die Kosten für einen Hausmeister sind umlagefähig, alle Leistungen des Hausverwalters dagegen nicht.
Im Rahmen von Wohnungseigentum, wenn sich also mehrere Eigentümer eine Immobilie teilen, kann es sehr schnell zu Interessenkonflikten kommen. Diese Konflikte können sowohl bezüglich eventueller Fragen bei baulichen Veränderung oder Modernisierungen der gesamten Immobilie entstehen, aber auch hinsichtlich des gemeinschaftlich genutzten Eigentums, wie beispielsweise Hausflur, Kellerräume oder Gartenanlagen.
Ein Hausverwalter fungiert bei solchen Interessenkonflikten auch immer als neutrale Partei, die durchaus zur Schlichtung sich anbahnender Konflikte beitragen kann. Der Hausverwalter kann darüber beraten, welche Maßnahmen am Gebäude bzw. am Grundstück sinnvoll sind und welche nicht.
Neben den rein verwalterischen Aufgaben übernimmt der Hausverwalter auch nahezu alle Aufgaben, die für die Bestandssicherung der Immobilie notwendig sind bzw. werden. Hauptsächlich sind dies die üblichen Instandhaltungsmaßnahmen wie z. B. die Pflege der technischen Anlagen, Außenpflege und vieles mehr.
Ziel einer ausgefeilten Immobilienbestandssicherung ist, die Aufwendungen für die Instandhaltung der Immobilie und somit deren Werterhalt über einen längeren Zeitraum planbar zu machen. Dafür raten viele Experten, defekte bzw. ausgefallene Teile und Systeme nicht erst nach einem aufgetretenen Schaden zu reparieren, sondern deren Austausch in regelmäßigen Abständen vorzunehmen, um solchen Defekten vorzubeugen und die Kosten besser kalkulieren zu können.
Der Eigentümer eines Objektes verfügt in der Regel über wesentlich weniger Erfahrungen in allen Fragen der verwaltungstechnischen Angelegenheiten, als ein professioneller Hausverwalter. Aus diesem Grund dient der Hausverwalter auch immer wieder als Ansprechpartner für jegliche Belange in diesem Bereich. So kann er beispielsweise wertvolle Hinweise geben, wenn es um die Prüfung von Nebenkostenbeträgen geht, bei denen der Mieter den Verdacht hat, dass diese seitens der Versorger nicht korrekt berechnet wurden. Insofern bietet sich das Engagieren eines Hausverwalters auch im Rahmen der Zufriedenheit der eigenen Mieter an, die sich sonst mit ihren Fragen höchstwahrscheinlich an den Objektbesitzer selbst wenden würden. Und stellen Sie sich einmal vor Sie sind Besitzer eines 30-Parteien Hauses und jeder Mieter würde bei Ihnen als Eigentümer anrufen, oder Fragen zu dies oder jenem haben. Wenn Sie sich neben Ihrem derzeitigen Job noch um alles andere in Verbindung mit Ihrer Immobilie kümmern wollen, dann erden Sie bald feststellen, dass die Verwaltung eines Hauses ein full-time-job werden könnte.
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